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Halle (Saale), den 10.12.2010

(AG HAL) Sitzung des Schöffengerichts am 16.12.2010

Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 013/10 Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 013/10 Halle, den 10. Dezember 2010 (AG HAL) Sitzung des Schöffengerichts am 16.12.2010 361 Ls 120 Js 12849/10, 16.12.2010, 13:00 Uhr, Schöffengericht, Saal 1.019 Vorwurf: besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs Dem 32-jährigen gebürtigen Hallenser wird vorgeworfen, sich am 07.06.2009 nach dem Regionalliga Fußballspiel zwischen dem Halleschen FC und dem VFC Plauen an der Spitze einer Menschenmenge an Gewalttätigkeiten gegenüber Fans der Gästemannschaft und gegenüber den in deren Fanblock eingesetzten Polizeibeamten beteiligt zu haben. Er soll andere Beteiligte zu Gewalttätigkeiten aufgefordert und mehrere Kanthölzer und andere Gegenstände geworfen haben, ohne jemanden zu treffen. Das Gericht hat zunächst keine Zeugen geladen. Der Angeklagte ist vielfach, wenn auch nicht einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten. Landfriedensbruch gemäß § 125 StGB begeht, wer sich an Gewalttätigkeiten oder Drohungen beteiligt, die aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise begangen werden oder hierzu auf eine Menschenmenge einwirkt. Das Gesetz droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe an. Ein besonders schwerer Fall gemäß § 125a StGB liegt unter anderem vor, wenn der Täter eine Schusswaffe bei sich führt oder eine andere Waffe in Verwendungsabsicht bei sich führt. ¿Waffen¿ im Sinne des Gesetzes können auch andere Gegenstände sein. Der besonders schwere Fall des Landfriedensbruchs ist mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bedroht. Werner Budtke Impressum: Amtsgericht Halle (Saale) Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 2205321 Fax: (0345) 2205586 Mail: pressestelle@ag-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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