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Magdeburg, den 13.12.2010

Kommunaler Straßenbau im Burgenlandkreis: Innenministerium bewilligt weitere 60.000 Euro für Ausbau der Kreisstraße 2169

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 200/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 200/10 Magdeburg, den 13. Dezember 2010 Kommunaler Straßenbau im Burgenlandkreis: Innenministerium bewilligt weitere 60.000 Euro für Ausbau der Kreisstraße 2169 Für einen weiteren Bauabschnitt beim Ausbau der Kreisstraße 2169 (von der B 91 bis zur Kreisgrenze Saalekreis) hat das Innenministerium dem Burgendlandkreis eine Fortsetzungsrate in Höhe 59.096,16 Euro bewilligt. Das gesamte Ausbauvorhaben wird zu 80 Prozent mit Geldern des Bundes gefördert. Um diese Mittel jedoch in Anspruch nehmen zu können, hat die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent aufzubringen. Da der Burgenlandkreis dazu finanziell nicht in der Lage ist und damit das Vorhaben nicht umgesetzt werden könnte, hat das Innenministerium die Zahlung des Betrages aus Landesmitteln bewilligt. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Mit den in diesem Jahr bereits genehmigten Beträgen summiert sich die finanzielle Unterstützung des Landes für dieses Vorhaben auf mittlerweile über 240.000 Euro. Allein das verdeutlicht, dass der Landesregierung daran gelegen ist, dass die Landkreise über gut ausgebaute Verkehrswege verfügen, um im Wettbewerb um die besten Standortvoraussetzung für Wirtschaftsunternehmen kräftig punkten zu können.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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