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Dessau-Roßlau, den 13.12.2010

(LverfG LSA) Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts am 21. Dezember 2010

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/10 Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 008/10 Dessau-Roßlau, den 13. Dezember 2010 (LverfG LSA) Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts am 21. Dezember 2010 Dessau-Roßlau, den 13. Dezember 2010 Aktenzeichen: LVG 27/10                         LVG 22/10 Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat für den 21. Dezember 2010 mündliche Verhandlungen in zwei Verfassungsbeschwerdeverfahren anberaumt. Die Verhandlungen finden im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau, statt. 1. Um 09.00 Uhr verhandelt das Landesverfassungsgericht über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Gräfenhainichen gegen das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Wittenberg sowie das Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform, die der Landtag am 8. Juli 2010 verabschiedet hat. Die Beschwerdeführerin, in die mehrere Ortschaften teils durch Gebietsänderungsverträge, teils durch gesetzliche Zuordnung eingemeindet worden sind, wendet sich im Wesentlichen gegen die Anordnung von Neuwahlen zum Stadtrat. Sie rügt eine Verletzung der in der Verfassung verankerten Wahlgrundsätze. Die im Juni 2009 gewählten Stadträte hätten darauf vertraut, ihr Mandat bis zum Ende der Wahlperiode im Jahre 2014 ausüben zu können. In der willkürlichen Verkürzung der Wahlperiode liege ein Verstoß gegen das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Mit Beschluss vom 25. Oktober 2010 hat das Landesverfassungsgericht bereits einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen, mit dem die Beschwerdeführerin die Aussetzung der Neuwahlen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gefordert hatte. Hilfsweise verlangt die Stadt Gräfenhainichen den Ersatz der Auslagen, die ihr durch die zwischenzeitlich am 7. November erfolgte Neuwahl des Stadtrates entstanden sind. 2. Ab 11.00 Uhr schließt sich die mündliche Verhandlung über eine von der Stadt Tangermünde erhobene Kommunalverfassungsbeschwerde an, die sich gleichfalls gegen Regelungen des Zweiten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform richtet. Die Beschwerdeführerin hat sich in der sog. freiwilligen Phase zum 1. Januar 2010 mit mehreren umliegenden Gemeinden zu einer Einheitsgemeinde zusammengeschlossen. Das Gesetz sieht für diesen Fall vor, dass die durch die Eingemeindung aufgelösten Gemeinden den Stadtrat der aufnehmenden Gemeinde durch Entsendung von Vertretern aus den jeweiligen Ortschaftsräten erweitern können. Die Stadt Tangermünde sieht sich hierdurch in ihrer Organisationshoheit verletzt. Die Mitgliedsgemeinden der Einheitsgemeinde hätten bei Abschluss der Gebietsänderungsvereinbarungen einvernehmlich von einer Neuwahl des Stadtrates abgesehen. Diese Entscheidung habe der Gesetzgeber zu respektieren. Zudem würden durch die Regelung besonders kleine Ortschaften übervorteilt, weil sie durch die Entsendung eines Vertreters in den Stadtrat im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl überrepräsentiert seien. Die Beschwerdeführerin hatte ebenfalls beantragt, den Vollzug des Gesetzes im Wege einer einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Den Antrag hat das Landesverfassungsgericht mit Beschluss vom 5. Oktober 2010 zurückgewiesen. Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube    (0340/202-1445) Impressum: Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 15 60 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

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