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Magdeburg, den 14.12.2010

Nichtraucherschutzgesetz wird gelebt / Minister Bischoff: Junge Frauen stärker über Gefahren des Rauchens aufklären

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 739/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 739/10 Magdeburg, den 14. Dezember 2010 Nichtraucherschutzgesetz wird gelebt / Minister Bischoff: Junge Frauen stärker über Gefahren des Rauchens aufklären Das Nichtraucherschutzgesetz von Sachsen-Anhalt kommt bei den Bürgerinnen und Bürgern im Land an. Das geht aus der Evaluierung des seit 2008 bestehenden Gesetzes hervor, die Gesundheitsminister Norbert Bischoff am Dienstag im Kabinett in Magdeburg vorstellte. Demnach sagen 84 Prozent der Kommunen, dass das Gesetz auf Akzeptanz in der Bevölkerung trifft. Bischoff sagte: ¿Die Ergebnisse zeigen, dass nach anfänglichen Umsetzungsschwierigkeiten das Gesetz jetzt geräuschlos gelebt wird. Nichtraucherinnen und Nichtraucher haben ein Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit. Dem haben Raucherinnen und Raucher Rechnung zu tragen, indem sie überall dort, wo nicht rauchende Menschen beeinträchtigt werden können, nicht freiweg zur Zigarette greifen dürfen.¿ Der Minister betonte: ¿Große Aufmerksamkeit ist weiterhin Kindern und Jugendlichen zu widmen, vor allem jüngeren Frauen. Nach aktuellen Zahlen greifen immerhin noch 33 Prozent der Mädchen gegenüber 27 Prozent der Jungen trotz eines generellen Rückgangs des Tabakkonsums zur Zigarette. Aufgrund ihres unausgereiften Organismus sind Jugendliche im besonderen Maße auch vor den Folgen des Passivrauchens zu schützen. Ein Gesetz allein ändert aber noch keine Verhaltensmuster. Kinder und Jugendliche wollen Dinge erklärt bekommen, sie haben auch ein Recht darauf. Hier ist das Gespräch, hier sind weiterhin Gesundheitsprävention und Gesundheitsförderung erforderlich. Dem Sport als Jugendfreizeitgestaltung kommt dabei eine große Bedeutung zu.¿ Im Ergebnis ist hervorzuheben, dass die Entscheidung des Gesetzgebers, die kommunalen Einrichtungen nicht ausdrücklich im Nichtraucherschutzgesetz aufzunehmen, sondern auf freiwillige Umsetzung zu bauen, erfolgreich gewirkt hat. Von den 208 kommunalen Einrichtungen, die geantwortet haben, gaben 88 Prozent an, freiwillig das Gesetz umzusetzen. 86 Prozent verzichteten explizit auf ein Raucherzimmer. Für den Bereich der Gastronomie gibt hingegen rund ein Drittel der antwortenden Ordnungsbehörden an, dass es Probleme mit der Umsetzung gibt. Diese beziehen sich  vor allem auf den Wunsch nach einem generellen Nichtraucherschutz und nach einheitlichen Regelungen. Die Kontrollen der Behörden erfolgten überwiegend sowohl anlassbezogen als auch im Rahmen allgemeiner Kontrolltätigkeit. Mehrheitlich wurden Verwarnungen ausgesprochen. Im Rahmen der Evaluierung gaben 60 Kommunen an, 266 Verstöße geahndet zu haben. Dabei handelte es sich um 148 Verwarnungen und 118 Bußgeldbescheide. Dies betraf vor allem die Gaststätten. Hintergrund: Gemäß Paragraph 9 des Nichtraucherschutzgesetzes hat drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung bezüglich der Umsetzung und Wirksamkeit zu erfolgen. Grundlage des Berichtes war vor allem die Analyse einer umfassenden Befragung im Rahmen einer Diplomarbeit an der Hochschule Harz zum Thema ¿Verhaltenssteuerung durch regulatives Recht? Das Nichtraucherschutzgesetz Sachsen-Anhalt und seine Wirkung¿. Von Anfang Juni bis Mitte Juli dieses Jahres wurde die Online-Umfrage durchgeführt. Daran nahmen 208 kommunale Einrichtungen, 220 Behörden des Landes, 100 Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen, 58 Schulen, 260 Heime, 431 Kinder- und Jugendeinrichtungen, 29 Hochschulen, 2 Sport- und 17 Kultureinrichtungen teil. Die Gaststätten wurden ebenfalls befragt. Aber aufgrund der zu geringen Teilnahme von 8 gastronomischen Einrichtungen ist eine Verallgemeinerung der Ergebnisse nicht möglich. Eine druckfähige Version der kompletten Evaluierung ist im Internet unter www.nichtrauchen.sachsen-anhalt.de zu finden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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