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Magdeburg, den 15.12.2010

Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin ? Gespräch mit der Bundeskanzlerin: Lotteriemonopol unumstritten ? Sportwetten, Automaten- und andere Glücksspiele werden weiter verhandelt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 747/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 747/10 Magdeburg, den 15. Dezember 2010 Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin ¿ Gespräch mit der Bundeskanzlerin: Lotteriemonopol unumstritten ¿ Sportwetten, Automaten- und andere Glücksspiele werden weiter verhandelt Am Nachmittag wurde die Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Gespräch der Regierungschefs der Länder bei Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel fortgesetzt. Dabei ging es auch um die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages. Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag gilt seit dem 1. Januar 2008. Er läuft mit Ablauf des vierten Jahres nach seinem Inkrafttreten, also Ende 2011, aus. Die Länder haben sich auf der Jahreskonferenz in Magdeburg am 21./22. Oktober 2010 entschieden, das staatliche Monopol bei Lotterien zu erhalten und zu sichern. In die Entscheidungsfindung der Länder fließen u. a. auch die Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) zum Glücksspielmonopol vom 8. September 2010 ein. Drei alternative Entwürfe von Änderungsstaatsverträgen sind nach wie vor in der Diskussion: erstens ein Modell zur Weiterentwicklung des Monopols bei Lotterie- wie Sportwetten, zweitens ein Modell zur Öffnung des Sportwettenangebots ohne zahlenmäßige Begrenzung unter Beibehaltung des Lotteriemonopols und drittens eine konzessionierte Öffnung des Sportwettenangebotes im Rahmen einer zeitlich befristeten Experimentierklausel unter Beibehaltung des Lotteriemonopols. Dazu erklärte der Vorsitzende der Ministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer: ¿Die Beibehaltung des Lotteriemonopols ist unter den Ländern unumstritten. Wir suchen für die Sportwetten, für die die Länder eine Zuständigkeit haben und das Automatenspiel, das in weiten Teilen dem bundesdeutschen Wirtschaftsrecht unterliegt, eine einheitliche, in sich stimmige verfassungsfeste Lösung.¿ Dazu werden die Chefs der Staatskanzleien einen Vorschlag erarbeiten. Weitere Themen des Gesprächs der Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin waren: EU-Projekttag an Schulen 2011 Ein EU-Projekttag an Schulen wird seit 2007 jährlich von Bund und Ländern vereinbart. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben beschlossen, dass der Projekttag 2011 am 16. Mai 2011 durchgeführt wird. Länder, die diesen Termin nicht einhalten können, werden die Veranstaltung im Umfeld des 16. Mai, vorzugsweise im Rahmen der Europawoche vom 5. bis 16. Mai durchführen. Bürokratieabbau in der Gemeinsamen Agrarpolitik/ Vereinfachung von Cross-Compliance und anderen Kontrollvorgaben Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder unterstützen die Forderung der Agrarministerkonferenz, im Rahmen der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 eine deutliche Vereinfachung der Verwaltung zu erreichen und bestehende Vorschläge dazu zu einem Gesamtkonzept zu bündeln. Fortschrittsbericht zum 3%-Ziel für Forschung und Entwicklung Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder haben den vierten Fortschrittsbericht zur Erreichung des 3%-Zieles im Rahmen der Lissabon-Strategie zur Kenntnis genommen. Deutschland hat danach 2008 insgesamt 66,5 Mrd. ¿ für Forschung und Entwicklung ausgegeben. Das sind 2,68% vom BIP. Deutschland ist damit Spitzenreiter in der EU. An zweiter Stelle folgt Frankreich. Der EU-Durchschnitt liegt bei 1,9%. Versorgungszuschlag für Lehrer im Auslandsdienst Bei beamteten Lehrern im Auslandsschuldienst trägt der Bund die Vergütung. Die Länder rechnen die während der Auslandsbeurlaubung angefallene Zeit als ruhegehaltsfähige Dienstzeit an. Nach Beschluss der Finanzministerkonferenz sollen künftig auch die Versorgungszuschläge zur Hälfte vom Bund getragen werden. Digitale Dividende Mit der Bereitstellung der früheren Rundfunkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz für die Nutzung durch mobiles Internet (Digitale Dividende) fallen Umstellungskosten für die bisherigen Nutzer des Spektrums wie auch für Sekundärnutzer (z. B. Kultureinrichtungen) an. Der Bund hat einen Ausgleichsfonds in Höhe von maximal 130 Mio. ¿ angeboten. Interne Berechnungen der Länder gehen von Kosten in Höhe von bis zu 700 Mio. ¿ aus. Da der Bund allein durch die Versteigerungen der Digitalen Dividende 3,6 Mrd. ¿ eingenommen hat, sehen die Länder den Bund in der Pflicht, hier einen angemessenen Anteil für die bisherigen Nutzer des Frequenzbereiches zur Verfügung zu stellen. Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes, Auswirkungen auf den Hochschulbereich Der Bund will die Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 aussetzen. Die entsprechende Gesetzesänderung ist allerdings noch nicht erfolgt. Durch die Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes wird mit einem Anstieg der Studienanfängerzahlen gerechnet (Schätzungen zufolge zwischen 49.000 und 59.000). Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben vereinbart, die entstehenden Kosten nach dem Hochschulpakt hälftig zu finanzieren. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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