Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin: 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet ? Neues Beitragsmodell zukunftssicher
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 746/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 746/10 Magdeburg, den 15. Dezember 2010 Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin: 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet ¿ Neues Beitragsmodell zukunftssicher Der erste Teil der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin ist beendet. Wichtigstes Ergebnis war die Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages durch die anwesenden Regierungschefs der Länder. Auf einer Pressekonferenz in der Landesvertretung des Vorsitzlandes Sachsen-Anhalt informierten Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer und der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, über die Ergebnisse. ¿Mit der Unterzeichnung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages haben wir umgesetzt, was wir uns auf der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten im Oktober in Magdeburg vorgenommen und inzwischen mit den Landtagen erörtert hatten. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird ab 2013 neu geregelt. Mit dem neuen Beitragsmodell wird sie nicht nur zukunftssicher, sondern auch gerechter¿, erklärte Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer. Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, betonte: ¿Das neue Rundfunkbeitragsmodell sichert die Einlösung der Finanzierungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in der modernen, konvergenten Medienwelt.¿ Ab 2013 gibt es einen Wechsel von der gerätebezogenen Erhebung der Rundfunkgebühr für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hin zu einem wohnungs- und betriebsstättenbezogenen Rundfunkbeitrag. Dieser ist nicht mehr an den Besitz eines Rundfunkempfängers geknüpft, sondern wird je Wohnung oder Betriebsstätte bzw. je nicht privat genutztem Fahrzeug erhoben. Für die meisten Wohnungs- oder Betriebsstätteninhaber ändert sich nichts. Auch der neue Rundfunkbeitrag soll nicht höher ausfallen als die derzeitige monatliche Rundfunkgebühr von 17,98 ¿. Leistungsfähige Behinderte werden nunmehr einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel zahlen. Für Unternehmen gibt es ein einfaches, mittelstandsfreundliches Modell für Betriebsstätten. 90 % der Betriebe fallen in die beiden untersten Beitragsstufen und zahlen deshalb nur ein Drittel oder einen Beitrag pro Betriebsstätte. Die Beitragsfreiheit des ersten Kfz an Betriebsstätten sorgt für weitere Entlastung bei Nebenerwerbsselbständigen, Kleinbetrieben und Filialen. Damit liegt insgesamt ein ausgewogenes Modell für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Ein Vorteil des neuen Rundfunkbeitragssystems aus Sicht des Datenschutzes ist, dass die Beauftragten der Gebühreneinzugszentrale nicht mehr das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten kontrollieren müssen. Da hinsichtlich der finanziellen Erträge, die mit dem neuen System erreicht werden können, bisher nur Schätzungen möglich sind, haben die Länder eine zeitnahe Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags vorgesehen. Sie wird insbesondere auch die Belastungen der Wirtschaft durch die Zahlungspflicht für Kfz umfassen. Die Länder Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt unterstreichen, dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden. Hinsichtlich der Anerkennung der Berufsabschlüsse von in Deutschland lebenden Ausländern haben sich die Länder auf ein abgestimmtes Verfahren geeinigt. Die Regierungschefinnen und ¿chefs der Länder sprechen sich für die beschleunigte Schaffung von einheitlichen und unbürokratischen Regelungen der Anerkennungsverfahren von Bund und Ländern aus. Es wird von ca. 300.000 betroffenen Personen ausgegangen. Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz haben die Regierungschefs der Länder zudem die Zustiftungsvereinbarung für die Stiftung Auschwitz-Birkenau unterzeichnet. Ziel der Stiftung ist es, Museum und Gedenkstätte der ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau in ihrem Unterhalt und ihrer Arbeit zu unterstützen. Der deutsche Beitrag zur Stiftung liegt bei 60 Mio. ¿, von denen Bund und Länder je die Hälfte tragen werden. Der Länderbeitrag wird über fünf Jahre verteilt von 2011 bis 2015 ausgereicht. Die Regierungschefs haben Berichte der Fachministerkonferenzen zu Leistungsvergleichen zur Kenntnis genommen. Sie sehen in dem von der Innenministerkonferenz vorgelegten ¿Konzept zur Durchführung von Leistungsvergleichen in der öffentlichen Verwaltung ¿ eine geeignete Grundlage, die Durchführung von Leistungsvergleichen der Länder zu fördern. Ziel ist es, konkrete Leistungsvergleiche im Sinne des Art. 91 d Grundgesetz dauerhaft zu etablieren. Bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Juni 2011 sollen dazu konkrete Ziele benannt werden. Artikel 91 d des Grundgesetzes ermöglicht es Bund und Ländern zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen Vergleichsstudien durchführen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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