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Magdeburg, den 16.12.2010

Nach Entscheidung des Landtages von Nordrhein-Westfalen: Staatsminister Robra: ?Wirksamer Jugendmedienschutz akut gefährdet?

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 753/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 753/10 Magdeburg, den 16. Dezember 2010 Nach Entscheidung des Landtages von Nordrhein-Westfalen: Staatsminister Robra: ¿Wirksamer Jugendmedienschutz akut gefährdet¿ Der für Medien zuständige Chef der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, Staatsminister Rainer Robra, der derzeit auch der Konferenz der Staatskanzleichefs der Länder vorsitzt, hat zu der Ablehnung des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags durch den Landtag von Nordrhein-Westfalen Stellung genommen: ¿Dass heute der Landtag Nordrhein-Westfalens den Staatsvertrag mit Wirkung für alle anderen Länder scheitern lässt, ist für mich nicht akzeptabel. Das nützt nur denjenigen, die die in Deutschland verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Medien für unlautere oder sogar kriminelle Zwecke verwenden wollen. Konsequenz ist, dass die gesetzlichen Regeln des bisherigen Jugendmedienschutzes, die sich als untauglich erwiesen haben, weiterhin angewendet werden müssen. Das führt zu einer akuten Gefährdung eines zeitgemäßen Jugendmedienschutzes.¿ Robra verwies darauf, dass der entscheidende Anlass zur Novellierung des Jugendmedienschutzes durch den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag das Selbstmordattentat von Winnenden gewesen sei. Diese Tat sei auch zurückzuführen auf den exzessiven Gebrauch gewalthaltiger Computerspiele. Der negative Einfluss solcher im Internet verfügbarer Angebote auf die Psyche junger Menschen sei wissenschaftlich nachweisbar. Mit dem Staatsvertrag habe der Jugendmedienschutz an die neuen Herausforderungen durch das Internet angepasst werden sollen. Alle im Jugendmedienschutz aktiven Institutionen seien an der Erarbeitung des Staatsvertragsentwurfs beteiligt worden, ebenso Unternehmen und Verbände des Rundfunks und der Internetwirtschaft. Nach intensiver Diskussion hätten sie sich für die Novelle ausgesprochen. Vertreter der Internetgemeinde seien von den Ländern ebenfalls angehört worden. Robra weiter: ¿Empörend ist, dass es im Landtag von Nordrhein-Westfalen hingenommen wird, den kooperativen Föderalismus mit einer solchen Entscheidung ernsthaft in Frage zu stellen. Nordrhein-Westfalen führt uns damit in die bisher größte Krise der föderalen Medienpolitik. Es sind immer irgendwo Wahlen, es gibt immer irgendwo einen Regierungswechsel, und es sind immer Staatsverträge im Ratifikationsverfahren, insbesondere im Medienrecht. Wenn ernsthaft für neue Ministerpräsidentinnen gelten sollte, was sie persönlich nicht unterschrieben haben, sei für ihr Land irrelevant, sind die Länder auf Staatsvertragsebene kaum noch politikfähig. In Wahrheit ist Ursache des Scheiterns, dass Frau Kraft keine eigene Mehrheit im Landtag hat. Es zeigt sich einmal mehr, dass Minderheitsregierungen in deutschen Ländern weder handlungsfähig noch verlässlich sind. In Magdeburg wissen wir das schon länger.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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