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Magdeburg, den 17.12.2010

Bemührungen Sachsen-Anhalts für ein zentrales Testamentsregister endlich erfolgreich

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 110/10 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 110/10 Magdeburg, den 17. Dezember 2010 Bemührungen Sachsen-Anhalts für ein zentrales Testamentsregister endlich erfolgreich Magdeburg (MJ). Der Bundesrat stimmt für die Einführung eines zentralen und elektronischen Registers für alle Testamente in Deutschland. Das Register wird zukünftig bei der Bundesnotarkammer geführt. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: ¿Wenn alle Testamente künftig an einem Ort elektronisch registriert sind, kann der Zugriff auf die Dokumente schneller und einfacher erfolgen. Das Erbrechtsverfahren wird hierdurch beschleunigt und sicherer.¿ Das Gesetz sieht vor, dass bei der Bundesnotarkammer ein Zentrales Testamentsregister eingerichtet wird. Es soll elektronisch geführt werden. Bislang gibt es etwa 5.200 dezentrale Aufbewahrungsstellen von Testamenten und anderen erbfolgerelevanten Urkunden. Häufig wird dort noch mit Karteikarten gearbeitet. Außerdem erfolgen Benachrichtigungen über einen Sterbefall zwischen den zuständigen Stellen nach einem umständlichen Mitteilungssystem. Kolb: ¿Das derzeitige Meldesystem ist kompliziert und fehleranfällig. Es kann zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten führen.¿ Mit der Einrichtung eines Zentralen Testamentsregisters sollen diese Nachteile beseitigt werden: Alle für einen Erbfall wichtigen Daten sind künftig auf einem einheitlichen Weg und elektronisch an das Zentralregister zu melden. Liegt ein Sterbefall vor, informiert das Standesamt, welches für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig ist, künftig direkt das Zentralregister. Von diesem aus werden das Testament verwahrende Gericht und das Nachlassgericht über den Sterbefall benachrichtigt. Justizministerin Kolb: ¿Das Zentrale Testamentsregister entlastet damit auch die Verwaltung, da alle notwendigen Benachrichtigungen zukünftig vom Zentralen Testamentsregister vorgenommen werden.¿ Die Hinterlegung eines Testaments bei einem Amtsgericht oder Notar bleibt weiterhin möglich und vom neuen Gesetz unberührt. Hintergrund: Der Gesetzentwurf ist von einer Bund-Länder-Arbeitsguppe unter der Federführung von Baden-Württemberg und unter der Beteiligung von Sachsen-Anhalt erarbeitet worden. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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