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Magdeburg, den 22.12.2010

Innen- und Finanzminister gemeinsam vor Ort: Sieben Gemeinden im Landkreis Mansfeld-Südharz erhalten Liquiditätshilfen

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 212/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 212/10 Magdeburg, den 22. Dezember 2010 Innen- und Finanzminister gemeinsam vor Ort: Sieben Gemeinden im Landkreis Mansfeld-Südharz erhalten Liquiditätshilfen Innenminister Holger Hövelmann übergab heute gemeinsam mit Finanzminister Jens Bullerjahn (beide SPD) in Helbra Bewilligungsbescheide in Höhe von insgesamt 2.098.750 Euro für sechs Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra. Die Einheitsgemeinde Seegebiet Mansfelder Land erhielt eine Bedarfszuweisung in Höhe von1.402.237 Euro. ¿Die Gemeinden haben in der Vergangenheit bereits Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts eingeleitet und auch umgesetzt. Trotz dieser Bemühungen befinden sich die Gemeinden derzeit in Zahlungsschwierigkeiten¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Deshalb unterstützt das Land die Gemeinden. Dies ist jedoch mit der Maßgabe verbunden, dass die Gemeinden auch zukünftig alle Einnahme- und Einsparmöglichkeiten voll ausschöpfen.¿ Folgende Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra erhielten vom Land eine finanzielle Unterstützung: - Gemeinde Ahlsdorf (560.400 Euro) - Gemeinde Benndorf (217.500 Euro) - Gemeinde Blankenheim (115.950 Euro) - Gemeinde Helbra (559.700 Euro) - Gemeinde Hergisdorf (170.300 Euro) - Gemeinde Wimmelburg (474.900 Euro). ¿Die Zahlungen beweisen, dass wir den Begriff der Konsolidierungspartnerschaft von Land und Kommunen ernst nehmen¿, so Finanzminister Jens Bullerjahn. ¿Wo Sparanstrengungen vor Ort Früchte tragen, packt das Land mit an.¿ Hintergrund Die vom Innenministerium bewilligten Liquiditätshilfen dienen der Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten der Mitgliedsgemeinden. Derzeit befinden sich die Gemeinden in einer schwierigen finanziellen Situation,  die insbesondere durch die seit dem Jahr 2000 aufgelaufenen Haushaltsfehlbeträge bedingt ist. Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Zuweisungen erhalten. Soweit es die Kassenlage erfordert, kann zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten eine Liquiditätshilfe gezahlt werden. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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