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Magdeburg, den 22.12.2010

Straßenbau in Weißenfels: Innenstaatssekretär überreicht Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 40.000 Euro

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 210/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 210/10 Magdeburg, den 22. Dezember 2010 Straßenbau in Weißenfels: Innenstaatssekretär überreicht Zuwendungsbescheid in Höhe von knapp 40.000 Euro Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) hat heute im Weißenfelser Ortsteil Langendorf einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 39.432,22 Euro übergeben. Die Summe ist bestimmt für den Ersatzneubau der Brücke über die Gleise der Deutschen Bahn in der Straße Am Sportplatz im Weißenfelser Ortsteil Langendorf. Das gesamte Ausbauvorhaben wird zu 80 Prozent mit Geldern des Bundes gefördert. Rüdiger Erben: ¿Um diese Bundesmittel jedoch in Anspruch nehmen zu können, hätte Weißenfels einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent aufbringen müssen. Da Weißenfels finanziell nicht dazu in der Lage ist, stellt das Land diesen Betrag zur Verfügung.¿ Wichtig sei für Erben, dass die Investitionen im Ortsteil Langendorf nicht durch die schwierige Haushaltslage der Stadt Weißenfels dauerhaft blockiert werden. ¿Gute verkehrsinfrastrukturelle Rahmenbedingungen sind die Grundlage für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität einer Region. Dies zu fördern ist ein wichtiger Bestandteil der Landespolitik und deshalb wird die Landesregierung derartige Investitionen auch künftig möglich machen¿, so der Innenstaatssekretär bei der Übergabe. Hintergrund Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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