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Magdeburg, den 22.12.2010

Straßenbauförderung: Innenminister Hövelmann übergibt Bewilligungsbescheide an die Landeshauptstadt Magdeburg

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 211/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 211/10 Magdeburg, den 22. Dezember 2010 Straßenbauförderung: Innenminister Hövelmann übergibt Bewilligungsbescheide an die Landeshauptstadt Magdeburg Am heutigen Mittwoch übergab Innenminister Holger Hövelmann im Magdeburger Rathaus acht Bewilligungsbescheide an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Lutz Trümper (beide SPD). Insgesamt 782.527,83 Euro wurden der Stadt vom Innenministerium für die kommunalen Eigenanteile an vom Bund geförderten Straßenbaumaßnahmen bewilligt.  ¿Die Landeshauptstadt Magdeburg ist ein wichtiger Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort im Land. Mit ihrer zentralen Lage und der verkehrsgünstigen Anbindung bietet die Stadt gute Voraussetzungen zur Ansiedlung neuer Unternehmen und Investoren¿, erklärte der Innenminister. ¿Jedoch müssen hierfür auch die innerstädtischen Verkehrswege gut ausgebaut und belastbar sein. Hierzu tragen die vom Land geförderten acht Straßenbauprojekte bei.¿ Die Zuwendungsbeträge stehen für folgende acht Bauvorhaben zur Verfügung: Grundinstandsetzung der Brücke im Zuge der Hundisburger Straße über den Magdeburger Ring (303.875 Euro), Ausbau der Berliner Chaussee, 5. Bauabschnitt (130.034,50 Euro), Ausbau der Berliner Chaussee 3. Bauabschnitt (80.250 Euro), Ausbau des Magdeburger Rings / Brenneckestraße, Nord-Ost-Rampe (112.590 Euro), Ausbau des Magdeburger Rings / Brenneckestraße, Süd-West-Rampe (50.850 Euro), Ausbau des Magdeburger Rings, Fahrtrichtung Süd zwischen Lübecker Privatweg und Mittagstraße (76.475 Euro), Ausbau des Bahnübergangs Beimsstraße (21.120 Euro), Ausbau des Neuen Renneweg (7.333,33 Euro). Es handelt sich bei den Baumaßnahmen, um Projekte, die durch den Bund finanziell gefördert werden, allerdings muss der Antragsteller den dafür notwendigen Eigenanteil selbst erbringen. Da die Landeshauptstadt Magdeburg finanziell nicht dazu in der Lage ist, so dass ein Wegfall der Förderung droht, wurde der Betrag vom Land zur Verfügung gestellt. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 bzw. 25 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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