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Magdeburg, den 22.12.2010

Über 138.000 Euro für Straßenbauprojekte fließen in den Landkreis Wittenberg

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 208/10 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 208/10 Magdeburg, den 21. Dezember 2010 Über 138.000 Euro für Straßenbauprojekte fließen in den Landkreis Wittenberg Für zwei vom Bund geförderte Straßenbauprojekte im Landkreis Wittenberg wurden vom Innenministerium insgesamt 138.675 Euro zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den Zuweisungsbeträgen um die notwendigen Eigenanteile, um weitere Finanzhilfen des Bundes in Anspruch nehmen zu können. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht. - Die Stadt Gräfenhainichen im Landkreis Wittenberg erhält einen Betrag in Höhe  von 13.675 Euro, der für die Brückensanierung über der Grubenbahn, Rosa-Luxemburg-Straße, bestimmt ist. - Dem Landkreis Wittenberg selbst wurde ein Betrag in Höhe von 125.000 Euro für den Ausbau der Kreisstraße 2239, Ortslage Seyda, bewilligt. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Stadt Graifenhainichen und der Landkreis Wittenberg selbst weisen für das Jahr 2010 keinen ausgeglichenen Haushalt vor, so dass für die Erbringung der für die beiden Bauvorhaben erforderlichen Eigenanteile die finanziellen Mittel fehlen. Damit jedoch die Förderung des Bundes in Anspruch genommen werden kann und die Straßenbaumaßnahmen letztendlich realisiert werden können, übernimmt das Land die Finanzierung der Eigenanteile.¿ Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 16 Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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