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Salzwedel, den 28.12.2010

Damit auch Sie unbeschadet in neue Jahr kommen

PRev Salzwedel - Pressemitteilung Nr.: 346/10 PRev Salzwedel - Pressemitteilung Nr.: 346/10 Salzwedel, den 28. Dezember 2010 Damit auch Sie unbeschadet in neue Jahr kommen Wie jedes Jahr so wird auch bei diesem Jahreswechsel das neue Jahr zünftig mit Spaß und Feuerwerk begrüßt. Damit es auch im Nachhinein so bleibt und Sie vor Frust und Schaden bewahrt bleiben, beachten Sie bitte bei der Verwendung von Silvesterfeuerwerk nachfolgende Hinweise: - Silvesterknallkörper gibt es in den Kategorien 1 und 2. Sie sind in den ortsansässigen Geschäften und Märkten erhältlich und mit einem Prüfaufdruck, beispielsweise BAM-PI-1234 oder BAM-PII-1234, versehen. Die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen der Kategorien 3 und 4 ist grundsätzlich nur mit einer Genehmigung möglich. - Bei der Kategorie 1 (BAM-PI-¿) handelt es sich um Erzeugnisse, die ganzjährig verkauft werden dürfen. Das Überlassen ist auch Personen ab dem 12. Lebensjahr gestattet. - Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (BAM-PII-¿) dürfen nur an Personen die das 18.Lebensjahr vollendet haben abgegeben werden. Der allgemeine Verkauf ist vom 29. bis zum 31.Dezember erlaubt. Die Verwendung ist ohne gesonderte Erlaubnis  nur am 31.Dezember und 1. Januar gestattet. - Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe  von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten (1. SprengV §23) - Nutzen Sie nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk. ¿Schwarzimporte ohne Zulassung sind gefährlich. Sie sind weder in der Zündverzögerung, noch in der Sprengkraft und auch nicht in ihren Emissionseigenschaften geprüft. Ihre Anwendung ist verboten. - Um sicher zu sein, kaufen Sie deshalb Silvesterfeuerwerk grundsätzlich in offiziellen Geschäften.  Unterlassen Sie jegliche Haustürgeschäfte. Auch auf Märten unter freiem Himmel kann Silvesterfeuerwerk ab der Klasse 2 nicht legal erworben werden. - Achten Sie auf die Gebrauchsvorschriften. Zünden Sie Feuerwerkskörper für außen nicht in Räumen und beachten Sie die Windverhältnisse. - Blindgänger sind besonders gefährlich. Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder nicht die Gelegenheit haben, auch nicht in der Folgezeit, mit Blindgänger zu spielen oder sie nachzuzünden. Dies Problem verringert sich übrigens dann, wenn man Neujahr seine in den örtlichen Satzungen vorgeschriebenen Reinigungspflichten erfüllt. Nachfolgende Bilder sollen veranschaulichen, wie gefährlich auf dem ¿Schwarzmarkt¿ erworbenen Knallkörper sein können. Die Bilder wurden im Rahmen einer Schulungsmaßnahme von Polizeibeamten zu diesem Thema gefertigt. Sie zeigen die Sprengwirkung eines solchen Knallkörpers auf einen ¿Kohlkopf¿. Stellen sie sich vor, es wäre Ihre Hand, in welcher es ohne eine Verzögerungszeit zur Explosion gekommen wäre. Wir wünschen Ihnen einen guten und unfallfreien Rutsch in neue Jahr und ein erfolgreiches Jahr 2011. Ihre Polizei Impressum: Polizeirevier Altmarkkreis Salzwedel Pressestelle Große Pagenbergstr. 10 29410 Salzwedel Tel: (03901) 848 198 Fax: (03901) 848 210 Mail: bpa.prev-saw@polizei.sachsen-anhalt.de

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