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Halle (Saale), den 03.01.2011

Ernennung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vorläufig untersagt

Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 007/10 Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 007/10 Halle, den 29. Dezember 2010 Ernennung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vorläufig untersagt Das Verwaltungsgericht Halle hat heute in einem Eilverfahren auf einen Antrag eines unterlegenen Mitbewerbers um die Stelle des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR entschieden, dass der vom Landtag für dieses Amt gewählte Bewerber Stockmann vorläufig nicht ernannt werden darf. Zur Begründung seiner Entscheidung führt das Verwaltungsgericht Halle aus, das Auswahlverfahren zur Erstellung des Vorschlages der Landesregierung zur Wahl des Landesbeauftragten durch den Landtag sei fehlerhaft erfolgt. Der unterlegene Mitbewerber erfülle das Anforderungsprofil für das angestrebte Amt. Gleichwohl sei er nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es dem unterlegenen Mitbewerber in einem Vorstellungsgespräch - ebenso wie dem gewählten Bewerber Stockmann - gelungen wäre, seine Eignung und Befähigung für das Amt des Landesbeauftragten überzeugend darzulegen. Das Auswahlverfahren sei somit ab Durchführung der Vorstellungsgespräche neu durchzuführen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle (Aktenzeichen: 5 B 176/10 HAL) besteht die Möglichkeit, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg einzulegen. Dr. Volker Albrecht Pressesprecher Impressum: Verwaltungsgericht Halle Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2309 Fax: (0345) 220-2332 Mail: pressestelle@vg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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