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Halle (Saale), den 03.01.2011

LVwA ? Bilanz uns Ausblick

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 141/10 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 141/10 Halle (Saale), den 28. Dezember 2010 LVwA ¿ Bilanz uns Ausblick 1. Abwasserabgabe In Sachsen-Anhalt sind ca. 240 industrielle Einleiter und ca. 540 kommunale Einleiter (Abwasserzweckverbände und Gemeinden) zur Zahlung der Abwasserabgabe verpflichtet. Das bedeutet je Veranlagungsjahr (VJ) die Festsetzung, Verrechnung und Erhebung der Abwasserabgabe für rund 4.350 Einleitstellen. Zur Durchführung dieser Aufgaben sind für jedes Veranlagungsjahr ca. 560 Bescheide zu erstellen. In einem Kalenderjahr erfolgt die Bearbeitung der Abwasserabgabe generell für mehrere,  unterschiedliche Veranlagungsjahre. Im Kalenderjahr 2010 wurde die Abwasserabgabe für die Jahre 2006 bis 2010 festgesetzt. Betrachtet man diese Tätigkeiten im Kalenderjahr 2010 als geldmäßige Summe, so wurden zum Stichtag 15.12.2010 Abwasserabgaben - in Höhe von insgesamt 37,65 Mio. ¿ durch Bescheid festgesetzt, -  in Höhe von 22,17 Mio. ¿ verrechnet und -  in Höhe von 15,48 Mio. ¿ erhoben (geltend gemacht). - Tatsächlich für den Landeshaushalt eingenommen wurden bis zum Stichtag (15.12.2010) insgesamt 8,56 Mio. ¿ Abwasserabgaben.   Seit der Zuständigkeit des Landesverwaltungsamtes im Jahr 2004 sind die Anforderungen an die Bearbeitung der Abwasserabgabe enorm gestiegen. Ausdruck dafür ist der Anstieg der Anzahl der zu bearbeitenden Einleitstellen (ESt.) je Veranlagungsjahr von - 3.862 ESt. im VJ 2004 - 4.883 ESt. im VJ 2006 - 4.640 ESt. im VJ 2010. Das ist ein Anstieg der Einleitstellen um ca. 26 % bzw. 20 %.   Abwasserabgabe - 2004 11,93 Mio. ¿ - 2006  19,58 Mio. ¿ - 2010  37,65 Mio. ¿. Das ist ein Anstieg um ca. 64 % bzw. 215 %. Ebenfalls ein enormer Anstieg erfolgte bei der Verrechnung - 2004  7,63 Mio ¿ - 2006 14,47 Mio ¿ - 2010 22,17 Mio. ¿ Das sind Anstiege um ca. 90 % bzw. 190 %. Hintergrund: Die Abwasserabgabe ist eine zweckgebundene Einnahme für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen (§ 13 AbwAG). Das Aufkommen der Abwasserabgabe darf daher nicht zur Reduzierung von Verbindlichkeiten des Landes Sachsen-Anhalt verwendet werden. Damit erfüllt die Abwasserabgabe ihre Lenkungsfunktion in zweierlei Hinsicht. Erstens werden die Abgabepflichtigen angehalten ihre Abwasserbehandlungsanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die Überwachungswerte ihres Einleitungsbescheides stets eingehalten werden, da andernfalls eine erhöhte Abwasserabgabe zu zahlen ist. Zweitens werden die Mittel der Abwasserabgabe entsprechend der Zweckbindung für Maßnahmen wie dem Bau von Abwasserbehandlungsanlagen, Regenrückhaltebecken, Anlagen zur Reinigung von Niederschlagswasser oder zur Beseitigung von Klärschlamm eingesetzt. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten bestehen beispielweise - bei der Errichtung von Ring- und Auffangkanälen an Talsperren, See- und Meeresufern, - für Maßnahmen im und am Gewässer zur Beobachtung und Verbesserung der Gewässer-   güte wie Niedrigwasseraufhöhung, Sauerstoffanreicherung sowie zur Gewässerunterhal-   tung, - zur Forschung und Entwicklung von Anlagen und Verfahren zur Verbesserung der Gewäs-   sergüte sowie - zur Aus- und Fortbildung des Betriebspersonals für Abwasserbehandlungsanlagen oder   anderer Anlagen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte. In Sachsen-Anhalt wird der überwiegende Teil der Abwasserabgabe in Form von Fördermitteln für wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Trinkwasserversorgung und zur Abwasserbeseitigung erneut bereitgestellt. Dadurch soll kontinuierlich zu einer weiteren Verbesserung der Gewässergüte beigetragen werden. Im Ergebnis erhalten die abwasserabgabenpflichtigen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung (Zweckverbände und Gemeinden) einen Teil ihrer bezahlten Abwasserabgaben vom Land als Fördermittel für neue Vorhaben zurück. Dazu zwei aktuelle Beispiele: (1)Für den Bau von Hauptverbindungssammlern, die die Errichtung von Gemeinschaftskläranlagen ermöglichen, wurden z.B. im Jahr 2010 896.000 ¿ aus der Abwasserabgabe in Form von Fördermitteln für den ZWA Bad Dürrenberg für das Ortsnetz Trebnitz mit Abwassertransportsammler und Pumpwerk zur Verfügung gestellt. Damit erfolgte der Anschluss von 532 Einwohnern (121 Grundstücke) an die zentrale Kläranlage Zembschen. (2)Für den WAZV Wolmirstedt wurden im Jahr 2010 insgesamt 503.000 ¿ Fördermittel aus der Abwasserabgabe bereitgestellt. Damit erfolgte die Errichtung der Schmutzwasserkanalisation in der Gemeinde Barleben. Mit dieser Maßnahme erfolgte der Anschluss von ca. 375 Einwohnern (125 Grundstücke) an die Kläranlage Magdeburg-Gerwisch. Insgesamt wurden aus der Abwasserabgabe in den Jahren 2007 bis 2010 105 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 16,3 Mio. ¿ gefördert. Davon allein in 2010 50 Maßnahmen mit einem Volumen von 7,3 Mio. ¿.   2. Der MSDD (Der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst) Gesamtschülerzahl im Land Sachsen-Anhalt Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vom - Hundert-Satz der Gesamtschülerzahl gesamt davon im gemeinsamen Unterricht 2001/2002 291.226 19.942 305 6,84 2002/2003 270.229 19.227 396 7,11 2003/2004 250.436 18.576 482 7,41 2004/2005 231.329 17.527 524 7,57 2005/2006 215.557 16.840 605 7,81 2006/2007 191.307 16.497 833 8,62 2007/2008 183.757 14.983 1051 8,15 2008/2009 176.469 14.771 1309 8,37 2009/2010 163.692 14.752 1950 9,00 Der Blick auf Statistiken zur sonderpädagogischen Förderung in Deutschland zeigt, dass in Sachsen-Anhalt die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vergleichsweise hoch ist. Der Bundesdurchschnitt liegt derzeit etwa bei 5,6%. Im Vergleich zur Halbierung der Gesamtschülerzahl seit 1992 hat sich die Anzahl der Grundschulen, Sekundarschulen und Gymnasien in der Summe fast halbiert. Die Anzahl der Förderschulen hat sich lediglich von 135 auf 119 reduziert. Die in der Tabelle aufgeführten Gesamtschülerzahlen mit sonderpädagogischem Förderbedarf beinhalten neben den Schülern an Förderschulen auch die Schüler im gemeinsamen Unterricht. Der Anteil der Schüler im gemeinsamen Unterricht ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Von den rund 14.700 Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Schuljahr 2009/10 befinden sich 1950 Schülerinnen und Schüler im gemeinsamen Unterricht. Im Schuljahr 2001/2002 waren es 305 Schülerinnen und Schüler. In den letzten Jahren war in vielen Bundesländern ein Anstieg der Zahl der Förderschüler zu verzeichnen, insbesondere in den Förderschwerpunkten emotionale - soziale Entwicklung und Sprache. Zugleich wurde festgestellt, dass die Zahl der Förderschüler im Förderschwerpunkt Lernen nur leicht rückläufig ist. Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderschwerpunkt bilden in Sachsen ¿ Anhalt mit ca. 4,4 % die zahlenmäßig größte Gruppe der Förderschüler. Der Aufbau des Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienstes hat das Ziel,  ein landesweit einheitliches, inhaltlich und organisatorisch unabhängiges Vorgehen im sonderpädagogischem Feststellungsverfahren zu sichern und zur Senkung der Anzahl Förderschüler beizutragen. Aufgaben des Mobilen Sonderpädagogischen Diagnostischen Dienstes Mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 wurde der Mobile Sonderpädagogische Diagnostische Dienst (nachfolgend MSDD genannt) an Landesbildungszentren (LBZ) mit den Aufgaben von überregionalen Förderzentren eingerichtet: LBZ für Gehörlose und Hörgeschädigte 38820 Halberstadt Westerhäuser Str.45 LBZ für Blinde und Sehgeschädigte 06124 Halle/ Saale Oebisfelder Weg 2 LBZ Tangerhütte Förderschule für Blinde und Sehgeschädigte 39517 Tangerhütte Birkenholzer Chaussee 6                                                Die mit der Wahrnehmung der Aufgaben des MSDD beauftragten 14 Lehrkräfte verfügen über einen Hochschulabschluss in mindestens einer sonderpädagogischen Fachrichtung. Sie können auf langjährige Erfahrungen in der sonderpädagogischen Förderung in ambulant- mobilen Angeboten sowie im gemeinsamen Unterricht verweisen. Die Mitarbeiter des MSDD arbeiten im Auftrag des Landesverwaltungsamtes in ihren Zuständigkeitsbereichen eigenständig und eigenverantwortlich. Mit einem Anteil von umgerechnet 32 Zeitstunden nehmen sie Aufgaben im MSDD wahr. Mit fünf Lehrerwochenstunden sind sie im Unterricht an Förderschulen oder im gemeinsamen Unterricht eingesetzt. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Mitarbeiter des MSDD gehören u. a. die: Ø Mitwirkung bei der Sicherung eines landeseinheitlichen, inhaltlich und organisatorisch unabhängigen Vorgehens im sonderpädagogischem Feststellungsverfahren, Ø Prüfung der Anmeldungen zur Feststellung von Erfordernissen sonderpädagogischer Förderung, Ø Analyse und Bearbeitung des Klassenleiterberichtes und weiterer vorliegender Gutachten und Berichte aus anderen Bereichen (ärztliche/psychologische Gutachten, Empfehlungen von sozialpädagogischen Einrichtungen, Berichte von Logopäden, Ergotherapeuten und ähnliches) zum Kind, Ø Wahrnehmung der Beratungspflicht bei Antragstellung zum sonderpädagogischem Feststellungsverfahren, Ø Beobachtung von Schülerinnen und Schülern mit Lernbesonderheiten sowie eventuellen Erfordernissen sonderpädagogischer Förderung durch entsprechende Unterrichtsbesuche, Ø Vorlage der Ergebnisse der Antragsprüfung zum Abbruch oder zur Fortführung des Verfahrens beim Landesverwaltungsamt, Ø Beauftragung von Förderschullehrkräften im gemeinsamen Unterricht oder in der präventiven Grundversorgung zur Beschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Auftrag des Landesverwaltungsamtes, Ø abschließende Prüfung und Analyse der Unterlagen, Ø Erörterung und Besprechung der Erfordernisse der sonderpädagogischen Förderung mit den Personensorgeberechtigten und Beratung über den zukünftigen Förderort sowie die erforderlichen Förderbedingungen, Ø Einberufung und Moderation von Fachkommissionssitzungen im Auftrag des Landesverwaltungsamtes zu Entscheidungen im Ergebnis des Verfahrens zur Überprüfung und Feststellung von Erfordernissen sonderpädagogischer Förderung, Ø Kooperation mit verschiedenen Einrichtungen und Institutionen, die spezifische Unterstützungsangebote zur Entwicklung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfslagen leisten (Kontakte zum Sozialpädiatrischen Zentrum, zu den Rehabilitationsträgern, zum Jugendamt u. a.). Darüber hinaus ist der MSDD neben anderen Institutionen und beauftragten Lehrkräften beratend tätig, wenn es in Schulen oder bei Eltern spezielle Fragen zur individuellen Förderung gibt. 3. Stand Flexible Schuleingangsphase Warum Flexible Schuleingangsphase n Zunehmend stärker werdende Heterogenität im Entwicklungs- stand der Lernanfänger bzgl. ihrer kognitiven, motorischen, sprachlichen und sozialen Kompetenzen. n Praxis der Zurückstellung ist nicht mehr zeitgemäß, da festgestellte Entwicklungsrückstände weder durch längeren Verbleib in Kindereinrichtungen, noch durch den Besuch einer Vorklasse überwunden werden konnten. n Feststellung der Schulfähigkeit muss einer Wandlung unterliegen, da die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder im alten Verfahren nicht vollständig erfasst und berücksichtigt werden konnten. Nur ein veränderter Schuleingang kann die Voraussetzung bieten, den unterschiedlichsten Entwicklungsständen der Lernanfänger zu entsprechen und die Bedingungen für die Entfaltung der Entwicklungspotenzen zu schaffen. n alle 540 Grundschulen in Sachsen-Anhalt praktizieren inzwischen die Eingangsphase. Reserven: n unterschiedlicher Entwicklungsstand in der Umsetzung der Standards n Entwicklung angepasster Raumkonzepte n Ausstattung der Räume (Regale, Ablagen, Boxen) n Anschaffung didaktischen Materials für den jahrgangsgemischten offenen Unterricht n öffentliche transparente Information Hilfen und Unterstützung in der Ausgestaltung der SEP n Steuergruppe des Kultusministeriums n Landesweites Multiplikatorenteam n Handreichung ¿ Hinweise zur pädagogischen Gestaltung n Schulleiterfortbildungen n Schulfachliche Beratung durch Referenten des LVwA n Begleitfortbildung über ESF 4. Öffentliche Bibliotheken 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Bibliotheks besuche 2.656.877         2.587.077         2.441.866         2.443.199         2.391.385         2.238.549   Anzahl ÖB/H 95 94 93 90 87 84 Anzahl ÖB/N 246 208 215 198 187 181 Förderung 200.000 200.000 380.000 230.000 403.000 354.000 Von 379 Gemeinden Sachsen-Anhalts unterhalten 265 eine öffentliche Bibliothek. Derzeit gibt es 84 hauptamtlich geleitete, kommunale öffentliche Bibliotheken (ÖB/H) und 181 nebenamtlich betreute öffentliche Bibliotheken (ÖB/N). Damit ist die Bibliotheksdichte in Sachsen-Anhalt vergleichbar mit der in der gesamten Bundesrepublik. Förderung 2010 - Landesmittel:       34 gestellte Anträge, 27 bewilligte Anträge insgesamt 380.100 ¿ bewilligt für Kauf von Medien, Aufbau von Bibliotheksverbünden, Netzwerken zur Leseförderung - Bundesmittel:       7 Bibliotheken  erhielten 635.000 ¿  aus dem Konjunkturpaket II zur Verbesserung der Infrastruktur und Absicherung energetischer Maßnahmen. (Anhaltische Landesbücherei Dessau, Stadtbibliothek

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