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Halle (Saale), den 05.01.2011

(LSG LSA) Welche Haustür bei HARTZ IV?

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/11 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/11 Halle, 4. Januar 2011 (LSG LSA) Welche Haustür bei HARTZ IV? Wer als Eigenheimbesitzer Leistungen nach dem SGB II bezieht, hat Anspruch auf Leistungen zur Instandhaltung des selbstbewohnten Hauses. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen notwendig und angemessen sind. Das Landessozialgericht hat jetzt entschieden, dass als Ersatz einer nicht mehr reparierbaren Haustür die preiswerteste Kunststoffhaustür vom Baumarkt angemessen sei. Zusammen mit den Einbaukosten durch einen örtlichen Handwerker sei ein Betrag von 750,00 ¿ ausreichend. Den Antrag auf Verurteilung des Job-Centers zu höheren Leistungen hat das Gericht abgelehnt. Auch kostenbewusste und sparsame Hausbesitzer mit geringen eigenen Einkünften würden zu einer einfachen Haustür greifen. Ob das Geld zurückzuzahlen sei, bedürfe einer weiteren Prüfung. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Januar 2011, L 5 AS 423/09 B ER, rechtskräftig Impressum: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Pressesprecher: VRLSG Carsten Schäfer Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2113 Fax: (0345) 220-2103 und -2104 E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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