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Magdeburg, den 05.01.2011

Mehr als 3,5 Millionen Euro Finanzspritze: Stadt Könnern erhält Bedarfszuweisung und Liquiditätshilfe vom Land

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 001/11 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 001/11 Magdeburg, den 5. Januar 2011 Mehr als 3,5 Millionen Euro Finanzspritze: Stadt Könnern erhält Bedarfszuweisung und Liquiditätshilfe vom Land Das Innenministerium hat der Stadt Könnern (Salzlandkreis) eine Bedarfszuweisung in Höhe von 1.538.088 Euro und eine Liquiditätshilfe in Höhe von 2.011.600 Euro bewilligt. Seit dem Jahr 2005 hat die Stadt Könnern mit erheblichen Rückgängen bei den Gewerbesteuersteuereinahmen zu kämpfen und bemüht sich seit dem intensiv um Haushaltskonsolidierung. Mit Hilfe der Bedarfszuweisung sollen Haushaltsfehlbeträge der Stadt ausgeglichen werden, die Liquiditätshilfe wiederum sichert die weitere Zahlungsfähigkeit der Gemeinde. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Auch wenn sich die Stadt redlich müht, kann sie trotz ihrer vielen Anstrengungen das finanzielle Loch noch nicht ohne die Unterstützung des Landes stopfen. Deshalb helfen wir und wollen erreichen, dass Könnern wieder zu einer leistungsfähigen Stadt wird.¿ So war der Stadt Könnern im Jahr 2008 eine ähnlich hohe Summe bewilligt worden. Seinerzeit griff das Land der Stadt mit einer Liquiditätshilfe in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro und mit einer Bedarfszuweisung in Höhe von rund 800.000 Euro unter die Arme. Hintergrund Bedarfszuweisung Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen. Hintergrund Liquiditätshilfe Liquiditätshilfen können gemäß dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) auf Antrag in begründeten Einzelfällen gezahlt werden, wenn eine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht. Dies ist insbesondere der Fall, wenn nach Ausschöpfung des festgesetzten Kassenkreditrahmens sowie aller anderen Möglichkeiten zur Kassenbestandsverbesserung der Antragsteller nicht in der Lage ist, rechtlich unabweisbare Zahlungen zu leisten. Liquiditätshilfen sind grundsätzlich rückzahlpflichtig bzw. werden im Fall späterer Bedarfszuweisungen zum Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen auf den Auszahlungsbetrag angerechnet. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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