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Magdeburg, den 19.01.2011

Untersuchung von Embryonen - Justizministerin Kolb: Gentest kann Eltern in ihrem Kinderwunsch stärken - Zulassung in eng definiertem Rahmen ist zu begrüßen

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 003/11 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 003/11 Magdeburg, den 19. Januar 2011 Untersuchung von Embryonen - Justizministerin Kolb: Gentest kann Eltern in ihrem Kinderwunsch stärken - Zulassung in eng definiertem Rahmen ist zu begrüßen Magdeburg (MJ). Justizministerin Kolb begrüßt die gestern vorgestellte Empfehlung renommierter Wissenschaftler in Deutschland, die Präimplanta-tionsdiagnostik (PID) dem Gesetz der Pränataldiagnostik (PND) gleichzustellen. Zu diesem Vorschlag, der auch von der in Halle (Saale) ansässigen Nationalen Akademie der Wissenschaften ¿Leopoldina¿ mitgetragen wird, erklärt sie: ¿Dies ist eine gute Grundlage, um die damit verbundenen, zweifellos schwierigen Probleme zu lösen.¿ Der Expertenvorschlag sieht für Gentests strenge Auflagen vor. So dürften fragliche Embryonen nur auf monogene Erbkrankheiten oder Chromosomen-Missbildungen überprüft werden. Eine PID wäre ausschließlich zur Diagnose einer unheilbaren schweren, erblichen Krankheit möglich. Tests auf Volkskrankheiten wie Diabetes, Allergien oder Bluthochdruck, die zumeist nicht ausschließlich genetische Ursachen haben, sind nach der Empfehlung der Wissenschaftler ausgeschlossen. Justizministerin Kolb: ¿Mir geht es darum, die Entscheidung von erblich vorbelasteten Paaren für ein Kind zu erleichtern. Nach einem Marathon an medizinischen Untersuchungen und aufwändigen Behandlungen darf im  Fall einer genetisch bedingten Erkrankung des Embryos nicht ein Spätabbruch die einzige Alternative sein.¿ Die derzeitige Diskussion über die PID müsse aber auch über medizinische Sachverhalte hinausgehen, so Ministerin Kolb weiter: ¿In Sachsen-Anhalt wurde in den vergangenen Jahren viel getan, um behinderten Menschen einen möglichst normalen Alltag mit Freizeit und Beruf zu ermöglichen. Auch im Justizbereich haben wir Anstrengungen unternommen, um beispielsweise einen barrierefreien Zugang zu Gerichten zu ermöglichen. Im Umgang mit behinderten Menschen sehe ich aber nach wie vor noch Handlungsbedarf. Sie brauchen unser aller Verständnis, unsere Unterstützung und eine vielfältige Förderung.¿ Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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