: 1
Dessau-Roßlau, den 20.01.2011

(LverfG LSA) Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Gräfenhainichen gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/11 Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/11 Dessau-Roßlau, den 20. Januar 2011 (LverfG LSA) Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Gräfenhainichen gegen Gemeindegebietsreform erfolglos Das Landesverfassungsgericht hat durch Urteil vom heutigen Tage eine Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Gräfenhainichen gegen das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Wittenberg sowie das Zweite Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform zurückgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen die in diesem Zusammenhang angeordneten Neuwahlen zum Stadtrat. Die im Juni 2009 gewählten Stadtratsmitglieder hätten darauf vertraut, dass die Wahlperiode nicht willkürlich verkürzt werde. Außerdem hat die Stadt Gräfenhainichen den Ersatz der Aufwendungen gefordert, die ihr durch die am 7. November 2010 erfolgte Neuwahl des Stadtrates entstanden sind. Das Landesverfassungsgericht hat die Entscheidung des Gesetzgebers, Neuwahlen in den Fällen anzuordnen, in denen der eingemeindete Bevölkerungsteil mehr als ein Drittel der Einwohnerzahl der künftigen Einheitsgemeinde ausmacht, als verfassungsgemäß angesehen. Ab dieser Größenordnung ist von einer nachhaltigen Änderung der politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Strukturen auszugehen, die aus Gründen des Gemeinwohls eine Repräsentation der Einwohner der aufgelösten Gemeinden verlangt. Der Gesetzgeber war berechtigt, das ansonsten bestehende Repräsentationsdefizit durch Neuwahlen zu beseitigen. Da die Durchführung von Kommunalwahlen eine Aufgabe des eigenen gemeindlichen Wirkungskreises darstellt, hat die Stadt Gräfenhainichen auch die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube    (0340/202-1445) Impressum: Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 15 60 Mail: pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung