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Magdeburg, den 20.01.2011

Verfassungsgericht weist Klagen von Gräfenhainichen und Tangermünde ab ? Hövelmann: Gemeindegebietsreform als zentrales Projekt der Landesregierung erneut bestätigt

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 008/11 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 008/11 Magdeburg, den 20. Januar 2011 Verfassungsgericht weist Klagen von Gräfenhainichen und Tangermünde ab ¿ Hövelmann: Gemeindegebietsreform als zentrales Projekt der Landesregierung erneut bestätigt Zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes, die Klagen der Städte Gräfenhainichen und Tangermünde abzuweisen, erklärt Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Das Landesverfassungsgericht hat mit seinen heutigen Urteilen die Ausgestaltung der Gemeindegebietsreform als zentrales Projekt der Landesregierung in dieser Wahlperiode erneut bestätigt. Ich freue mich, dass unsere Gesetzesvorhaben erneut so eindeutig bestätigt worden sind. Die Urteile zeigen, dass Regierung und Landtag bei diesem sensiblen Vorhaben äußerst sorgfältig vorgegangen sind. Unsere Reform ist nicht nur notwendig und richtig, sie ist auch verfassungskonform, rechtlich sauber und solide ausgearbeitet. Die Entscheidungen sind vor allem von dem Grundsatz geprägt, dass die Stadt- und Gemeinderäten der vergrößerten Gemeindestrukturen alle Bürgerinnen und Bürger repräsentieren sollen. Deshalb haben sowohl die Auflösung und Neuwahl des Stadtrates in den Fällen, in denen die eingemeindete Bevölkerung mehr als ein Drittel der Gesamtbevölkerung stellt, als auch die Entsendungsregelung in den übrigen Fällen Bestand. Ich weiß, dass die Entsendungsregelung für die gesetzlich zugeordneten Orte an vielen Stellen im Land für Unverständnis bei den Beteiligten der freiwilligen Phase gesorgt hat. Das Urteil zeigt jedoch, dass der vom Landtag gewählte Weg gangbar war und die Entsendung für eine Übergangszeit vertretbar ist. Die Städte und Gemeinden haben in den heute entschiedenen Fragen jetzt Rechtssicherheit. Gewählte wie entsandte Ratsmitglieder sind demokratisch legitimiert. Jetzt kommt es auf ihre Zusammenarbeit zum Wohl ihrer Gemeinden an.¿ Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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