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Magdeburg, den 25.01.2011

STARK II von den Kommunen sehr gut angenommen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 060/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 060/11 Magdeburg, den 25. Januar 2011 STARK II von den Kommunen sehr gut angenommen Finanzminister Jens Bullerjahn informierte heute das Kabinett über den aktuellen Umsetzungsstand des kommunalen Teilentschuldungsprogramms STARK II. Das Programm stößt bei den Kommunen auf großen Zuspruch. Bisher haben bereits 54 Kommunen eine Konsolidierungspartnerschaft mit dem Land vereinbart. In einem Rahmenvertrag zwischen Kommunen und Land wird beidseitig festgelegt, unter welchen Bedingungen eine Umschuldung bzw. Teilentschuldung einzelner kommunaler Darlehen vorgenommen wird. Bis Ende des Jahres 2010 wurden bereits über 600 Anträge auf Teilentschuldung bzw. Umschuldung gestellt, die kommunale Darlehen im Umfang von 493 Mio. ¿ betreffen. Mit Stand Ende des Jahres 2010 gewährte die Investitionsbank, die das Programm für das Land abwickelt, 37 Millionen Euro an Tilgungszuschüssen und 84 Millionen Euro zinsgünstige Darlehen. Die Finanzmittel, die Sachsen-Anhalt als Konsolidierungshilfen erhält, werden mittelbar zur Finanzierung von STARK II eingesetzt.  ¿Ich freue mich, dass STARK II von den Kommunen so gut angenommen wird. Mit der Teilentschuldung gewinnen Gemeinden, Städte und Kreise wieder neue Möglichkeiten für eigene Maßnahmen und Investitionen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur und zur Erhöhung der Attraktivität des Wohnumfeldes. Davon profitiert auch das örtliche Handwerk und der regionale Mittelstand¿, erklärte Bullerjahn zur vorliegenden Zwischenbilanz. Wegen der bisherigen positiven Erfahrungen ist geplant, die Laufzeit des Programms STARK II bis 2016  zu verlängern. Ursprünglich sollte das Programm lediglich bis 2014 laufen. Die Kommunen würden durch eine Verlängerung mehr zeitlichen Spielraum erhalten, das Angebot zur Unterstützung bei der Konsolidierung nutzen zu können. Eine Aufstockung des Programmvolumens wäre damit nicht verbunden. Zum Hintergrund: STARK II ist ein Förderprogramm des Landes für die Kommunen. Mit STARK II unterstützt das Land die Konsolidierung der Kommunalhaushalte. Das Programm zielt auf eine Teilentschuldung der Kommunen und die Umschuldung kommunaler Verbindlichkeiten. Im Rahmen von STARK II werden förderungsfähigen Kommunen Tilgungszuschüsse gewährt und können teure kommunale Darlehen in zinsgünstige Kredite umgeschuldet werden. Im Gegenzug  verpflichtet sich die Kommune, ihren Haushalt zu konsolidieren, die Ausgaben also den Einnahmen anzupassen. Stark II hat ein Programmvolumen von 630 Millionen Euro. Damit können insgesamt kommunale Darlehen in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro zu 30 v. H. getilgt und der verbleibende Anteil von 70 v. H. in zinsverbilligte Darlehen umgeschuldet werden. Die Verschuldung der Kommunen des Landes am Kreditmarkt beläuft sich auf 2,2 Milliarden Euro (Stand 30.9.2010, ohne unterjährige Kassenkredite). Das Programm STARK II leistet einen substantiellen Beitrag zur Reduzierung der Gesamtverschuldung und der Schuldendienstlasten der Kommunen, die so dauerhaft fiskalische Handlungsfähigkeit erhalten bzw. durch die Konsolidierung zurückgewinnen. Das Programm ist damit ein wesentliches Element der Finanzpolitik der Landesregierung, die auf investieren, konsolidieren und vorsorgen gerichtet ist. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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