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Magdeburg, den 27.01.2011

Ministerpräsident Böhmer: Auschwitz darf nicht zu einer fernen Vergangenheit werden

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 063/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 063/11 Magdeburg, den 27. Januar 2011 Ministerpräsident Böhmer: Auschwitz darf nicht zu einer fernen Vergangenheit werden ¿Heute muss keine gesellschaftliche Mehrheit mehr von der moralischen Notwendigkeit des Erinnerns an die Opfer des Nationalsozialismus überzeugt werden. Aber die Formen des Gedenkens werden sich ändern. In wenigen Jahren wird sich niemand mehr aus eigenem Erleben an diese Zeit erinnern. Der Nationalsozialismus entschwindet der Zeitgenossenschaft. Aber die Erinnerung darf nicht enden. Ihre Bewahrung ist nicht nur eine staatliche, sondern auch eine zivilgesellschaftliche Aufgabe. Es gibt auch eine tätige Erinnerung. Erinnerung und Gedenken sind wir schon den Opfern schuldig. Was wir ihnen und den Hinterbliebenen noch schenken können, ist unser Gedächtnis. Auschwitz darf nicht zu einer fernen Vergangenheit werden.¿ Das sagte Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer heute im Nordharzer Städtebundtheater in Halberstadt. Dort fand die zentrale Gedenkveranstaltung des Landes für die Opfer des Nationalsozialismus statt. In seiner Ansprache hob der Ministerpräsident hervor: ¿Auschwitz steht für das dunkelste Kapitel deutscher Geschichte und einen menschheitsgeschichtlich einmaligen Zivilisationsbruch. Die Verbrechen der Nationalsozialisten waren einzigartig, und ihr Terror so allgegenwärtig wie die Diktatur allumfassend war. Die Schutzschicht der Zivilisation ist dünn. Wir müssen wachsam bleiben und den Anfängen wehren. Der 27. Januar ist auch ein Tag des Nachdenkens über unsere Geschichte.¿     Zwar ¿kann kein Volk seine Vergangenheit ungeschehen machen. Vergangenheit lässt sich nicht bewältigen ¿ was geschehen ist, ist geschehen -, aber die Zukunft ist offen. Sie verantwortungsvoll zu gestalten heißt, sich der Vergangenheit vorbehaltlos zu stellen. Es ist allemal besser, nach den Voraussetzungen zu fragen, die diese Verbrechen möglich machten, als zu schweigen. Das Nicht-Vergessen bleibt eine staatsbürgerliche Tugend und eine moralische Verpflichtung¿, so der Ministerpräsident. Hintergrund Auf Initiative des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog wurde 1996 der 27. Januar zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erklärt. Am 27. Januar 1945 befreiten Truppen der Roten Armee das Konzentrationslager Auschwitz. Hier wurden zwischen 1940 und dem Tag der Befreiung mindestens 1,1 Millionen Menschen ermordet.         Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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