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Magdeburg, den 01.02.2011

Neues Stiftungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt tritt heute in Kraft

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 016/11 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 016/11 Magdeburg, den 1. Februar 2011 Neues Stiftungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt tritt heute in Kraft Am heutigen 1. Februar 2011 ist das neue Stiftungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Es ersetzt das noch von der Volkskammer der DDR im September 1990 verabschiedete Stiftungsgesetz der DDR. Das neue Stiftungsgesetz wurde nach intensiven Beratungen am 9. Dezember 2010 vom Landtag beschlossen. ¿Ich freue mich, dass zum Abschluss der Legislaturperiode der Gesetzgeber meiner Initiative gefolgt ist und dieses wichtige Gesetz verabschiedet hat¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Es macht deutlich, welch hohe Bedeutung Stiftungen in unserem Land inzwischen wieder haben. Stiftungen sind Ausdruck der Verbundenheit der Stifter mit ihrer Stadt und ihrer Region. Sie dokumentieren zugleich den Willen der Bürger zur Stärkung des Gemeinwohls und das bürgerschaftliche Engagement allgemein.¿ Im Land Sachsen-Anhalt gibt es gegenwärtig 264 rechtsfähige Stiftungen, davon 236 Stiftungen des bürgerlichen Rechts, 20 staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts und acht kirchliche Stiftungen des kirchlichen Rechts. Während im Bürgerlichen Gesetzbuch vor allem die Fragen der Anerkennung einer Stiftung geregelt sind, enthält das neue Stiftungsgesetz des Landes insbesondere Regelungen zu den Aufgaben der Stiftungsorgane und zur Stiftungsaufsicht. Charakteristisch für Gesetz ist vor allem die Betonung des Stifterwillens, für dessen Umsetzung den Stiftungsorganen größtmögliche Spielräume zugebilligt werden. Das Landesverwaltungsamt als Stiftungsbehörde soll insbesondere darüber wachen, dass der Wille des Stifters beachtet und das Stiftungsvermögen erhalten wird. Neu sind die Regelungen über das Stiftungsverzeichnis. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde es von der Stiftungsbehörde ins Internet eingestellt. Dort kann es von jedermann eingesehen werden. Hövelmann: ¿Ohne Stiftungen wäre unser Leben ärmer, ob im sozialen, im kulturellen oder im Bildungsbereich. Ich bin davon überzeugt, dass der Landtag mit diesem Gesetz sowohl die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen als auch einen Impuls zur Entwicklung des Stiftungswesens in Sachsen-Anhalt gegeben hat.¿ Den Link zum Stiftungsverzeichnis findet Sie im Internet auf der Seite www.mi.sachsen-anhalt.de. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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