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Halle (Saale), den 02.02.2011

Neues Stiftungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 009/11 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 009/11 Halle (Saale), den 2. Februar 2011 Neues Stiftungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft Am 1. Februar 2011 ist ein neues Stiftungsgesetz Sachsen-Anhalt (StiftG LSA) in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt für die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Für Stiftungen des bürgerlichen Rechts ist das Landesverwaltungsamt Stiftungs­behörde. Für staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts ist das Ministerium Stiftungsbe­hörde, in dessen Geschäftsbereich der überwiegende Zweck der Stiftung fällt. Die Stiftungsbehörde ist zugleich Aufsichtsbehörde, soweit gesetzlich nichts an­deres bestimmt ist. Der vorrangige Zweck dieses Gesetzes ist die Beachtung des Stifterwillens. Durch die Neufassung des Stiftungsgesetzes wird insbesondere die Stiftungslandschaft in Sachsen-Anhalt transparenter. Das Landesverwaltungsamt erfasst alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts und neuerdings die staatlichen Stiftungen des öffentlichen Rechts in einem elektronischen Stiftungsverzeichnis. Die kirchlichen Stiftungen des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt können auf Antrag dieser Stiftungen in das Stiftungsverzeichnis aufgenommen werden. Das Verzeichnis kann von jedermann eingesehen werden und ist zum Abruf ab heute im Internet bereit. Das elektronische Stiftungsverzeichnis enthält folgende Angaben: den Namen und den Sitz der Stiftung, die Anschrift der Geschäftsstelle, das vertretungsberechtigte Organ (z.B. den Vorstand einer Stiftung) die Rechtsnatur der Stiftung ( z.B. Stiftung des bürgerlichen Rechts; kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts oder staatliche Stiftung des öffentlichen Rechts), sowie den Zeitpunkt der Entstehung der Stiftung. Die jeweils zuständige Stiftungsbehörde stellt auf Antrag der Stiftung eine Bescheinigung über die angezeigte Vertretungsbefugnis aus. Einem Dritten kann diese Bescheinigung erstellt werden, wenn er ein berechtigtes Interesse geltend macht. Die Bescheinigungen sind in jedem Falle kostenpflichtig. Das elektronische Verzeichnis finden Sie auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes und kann dort unter der Rubrik ¿Referatssuche¿ das Referat ¿Stiftungen¿ angeklickt werden. Dort sind unter dem Link ¿Stiftungsverzeichnis¿ die derzeit bestehenden Stiftungen des bürgerlichen Rechts und die staatlichen Stiftungen des öffentlichen Rechts des Landes Sachsen-Anhalt erfasst. Dieses Stiftungsverzeichnis spiegelt derzeit den Wissensstand zum 31. Dezember 2010 wider und wird nun bei Änderungen oder Ergänzungen jeweils aktualisiert. Das neue Stiftungsgesetz ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA, 22. Jahrgang, Nummer 1), ausgegeben in Magdeburg am 26. Januar 2011 abgedruckt. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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