Jahressteuergesetz 2010 / Finanzminister Jens Bullerjahn: Neuregelungen zur Anerkennung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer schnell und unbürokratisch umsetzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 02/11 Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 02/11 Magdeburg, den 3. Februar 2011 Jahressteuergesetz 2010 / Finanzminister Jens Bullerjahn: Neuregelungen zur Anerkennung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer schnell und unbürokratisch umsetzen Der Gesetzgeber hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum häuslichen Arbeitszimmer umgesetzt. Nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2010 sind in den Veranlagungszeiträumen ab 2007 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ¿ neben dem vollen Abzug in Fällen, in denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet ¿ nunmehr auch dann abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wobei hier der Abzugsbetrag auf 1.250 Euro begrenzt ist. ¿Die Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt werden die Neuregelungen zur Anerkennung der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer möglichst schnell und unbürokratisch umsetzen¿, kündigte Finanzminister Bullerjahn an. Insbesondere aber in den Fällen, in denen noch keine Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht worden sind, können die Finanzämter nicht selbständig und von Amts wegen tätig werden. Auf der Internetseite des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt sind Verfahrenshinweise zu der Neuregelung veröffentlicht. Im Übrigen können auch die Finanzämter um Auskunft ersucht werden Impressum: Ministerium der Finanzen Pressestelle Editharing 40 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1105 Fax: (0391) 567-1390 Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de
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