Erhebung von Nutzungsentgelten bei den Universitätsklinika
Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 022/11 Kultusministerium - Pressemitteilung Nr.: 022/11 Magdeburg, den 4. Februar 2011 Erhebung von Nutzungsentgelten bei den Universitätsklinika Aufgrund vielfältiger Nachfragen ist hinsichtlich der Erhebung von Nutzungsentgelten im Bereich der Universitätsklinika Folgendes klarzustellen: Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat in seinem Beschluss vom 7. Januar 2011 - Az.: 1 L 155/10 - deutlich dargestellt, dass die Forderungen des Universitätsklinikums Halle dem Grund nach bestehen. Das Universitätsklinikum hat lediglich zur Geltendmachung seiner Forderung eine ungeeignete Rechtsform gewählt. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat in seinem Beschluss jedoch einen rechtlichen Weg aufgezeigt, wie das Nutzungsentgelt in diesem Bereich zu erheben ist. Die Universitätsklinika werden diesen Weg nutzen. Impressum: Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Turmschanzenstr. 32 39114 Magdeburg Tel: (0391) 567-7777 Fax: (0391) 567-3775 Mail: presse@mk.sachsen-anhalt.de Internet Kultusministerium: https://www.mk.sachsen-anhalt.de Pressestelle Kultusministerium: https://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=presse_mk
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