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Magdeburg, den 08.02.2011

Erforderliche Anzahl an Unterschriften für ?Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011? nicht erreicht Kabinett stellt förmlich Scheitern des Volksbegeh-rens fest

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 091/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 091/11 Magdeburg, den 8. Februar 2011 Erforderliche Anzahl an Unterschriften für ¿Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011¿ nicht erreicht Kabinett stellt förmlich Scheitern des Volksbegeh-rens fest Die Landesregierung befasste sich in ihrer heutigen Sitzung mit dem Ergebnis des Eintragungsverfahrens und der Zulässigkeit des Volksbegehrens ¿Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011¿ und setzte damit den formalen Schlusspunkt unter das Verfahren. Das Kabinett stellte entsprechend den Bestimmungen des Volksabstimmungsgesetzes die Unzulässigkeit des Begehrens aufgrund fehlender Unterstützerunterschriften fest. Innenminister Holger Hövelmann resümierte: ¿Die übergroße Zahl freiwilliger Zusammenschlüsse, die klaren Mehrheiten für die Reformgesetze im Landtag, die eindeutige Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts und der fehlende Rückhalt für das Volksbegehren ¿ all das trägt dazu bei, dass die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt auf einer festen Grundlage steht.¿ Grundlage für die Entscheidung des Kabinetts über die Zulässigkeit des Volksbegehrens ist die Niederschrift des Landeswahlleiters. Dieser prüft die Ordnungsmäßigkeit des Eintragungsverfahrens und stellt die Zahl der gültigen und ungültigen Eintragungen fest. In der Kabinettssitzung am 13.4.2010 hatte die Landesregierung den Antrag auf Durchführung des Volksbegehrens angenom­men und die Frist, während der Eintragungen für das Volks­begehren vorgenommen werden konnten, mit den Vertrauens­personen festgesetzt. ¿Für das Verfahren zur Durchführung des Volksbegehrens hat die Landesregierung faire und korrekte Rahmenbedingungen geschaffen¿, stellte Hövelmann dazu heute erneut fest. Die Eintragungsfrist begann am 1.7.2010 und endete am 31.12.2010. Innerhalb dieser sechs Monate hätten die Initiatoren des Volksgehrens Unterschriften von mindestens elf Prozent der Beteiligungsberechtigten, dies entspricht der Zahl von 220.148 wahlberechtigten Personen, sammeln müssen. Es handelt sich hierbei um das Quorum, welches das Volksbegehren gemäß Volksabstimmungsgesetz erfüllen muss, bevor seine Zulässigkeit festgestellt werden kann. ¿Diese Hürde hat das Volksbegehren der ¿Volksinitiative Sachsen-Anhalt 2011` offensichtlich nicht geschafft¿, so der Innenminister. ¿Die Initiatoren haben dem Landeswahlleiter mitgeteilt, dass die erforderliche Anzahl an Unterschriften für das Volksbegehren nicht erreicht wurde und die Vertrauenspersonen daher auf Einreichung der Unterschrifts­listen verzichtet haben.¿ Weil keine Unterschriftsbögen eingereicht wurden, war das Prüfverfahren gegenstandslos geworden und vom Landes­wahlleiter an dieser Stelle zu beenden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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