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Halle (Saale), den 14.02.2011

(LSG LSA) Berufsunfähigkeitsrente nur für Facharbeiter

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/11 Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/11 Halle, 14. Februar 2011 (LSG LSA) Berufsunfähigkeitsrente nur für Facharbeiter Ein früherer Korrosionsschutzarbeiter hat ohne Erfolg eine Rente wegen Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung eingeklagt. Nach Auffassung der Richter habe der Kläger ohne Facharbeiterausbildung keinen entsprechenden Berufsschutz. Er sei zwar langjährig vollwertig in Teilbereichen des Facharbeiterberufs Maler und Lackierer tätig gewesen, habe jedoch nicht über alle Kenntnisse dieses Berufs verfügt. Deshalb könne er nur als oberer Angelernter eingestuft werden und sei auf eine Tätigkeit als Pförtner an der Nebenpforte verweisbar, die in Deutschland noch existiere. Ein bestimmter Arbeitsplatz müsse ihm nicht angeboten werden. Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Mai 2010, L 3 R 510/06, rechtskräftig Impressum: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Pressesprecher: VRLSG Carsten Schäfer Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2113 Fax: (0345) 220-2103 und -2104 E-Mail: pressestelle@lsg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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