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Magdeburg, den 15.02.2011

Landesregierung bestätigt Zielvereinbarungen mit den Medizinischen Fakultäten und den Universitätskliniken Magdeburg und Halle

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 107/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 107/11 Magdeburg, den 15. Februar 2011 Landesregierung bestätigt Zielvereinbarungen mit den Medizinischen Fakultäten und den Universitätskliniken Magdeburg und Halle In der heutigen Kabinettssitzung bestätigte die Landesregierung die Zielvereinbarungen mit den Medizinischen Fakultäten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie den Universitätsklinika Magdeburg und Halle (Saale). Die Grundlagen für den Abschluss von Zielvereinbarungen als modernes Planungs- und Steuerungselement für das Zusammenwirken zwischen dem für Hochschulen zuständigen Ministerium und den Medizinischen Fakultäten der Universitäten bilden das Hochschulgesetz und das Hochschulmedizingesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Insgesamt erhalten die beiden Standorte der Universitätsmedizin in den Jahren 2011 bis 2013 folgende Landeszuschüsse: Standort 2011 2012 2013 Magdeburg 53.178.400 ¿ 54.475.400 ¿ 54.475.400 ¿ Halle 58.766.700 ¿ 60.266.700 ¿ 60.266.700 ¿ Entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrates - wurden für beide Medizinischen Fakultäten und Universitätsklinika zusätzlich Zuschüsse für Investitionen für die Jahr 2012 und 2013 bereit gestellt (Magdeburg für die Jahre 2012 und 2013 2 Mio. Euro und Halle für die Jahre 2012/13 1 Mio. Euro), -  erhält die Medizinische Fakultät Magdeburg zusätzliche Investitionen aus dem Hochschulpakt 2020 zur Sicherung der Qualität der Lehre insgesamt 1 Mio. Euro für 2012 und 2013, - wurden zur Finanzierung der Forschungsergänzungsausstattung Zahnmedizin für die Medizinische Fakultät Halle insgesamt 1 Mio. Euro für die Jahre 2012 und 2013 vorgesehen, -  erhält die Medizinische Fakultät Halle zur Finanzierung des Studiengangs Gesundheits- und Pflegewissenschaften insgesamt 1 Mio. Euro für die Jahre 2012 und 2013, - wurde die Überprüfung des vorgegebenen Stellenrahmens von insgesamt 561 Stellen für die Humanmedizin in Aussicht genomen. In die Zielvereinbarungen 2011 bis 2013 ist die Leistungsorientierte Mittelvergabe (LOM) als Instrument des Wettbewerbs um die Mittel der Forschungsergänzungsausstattung zwischen den Medizinischen Fakultäten Magdeburg und Halle wieder aufgenommen worden. Die wesentlichen in der Zielvereinbarung verankerten Aufgaben sind: - Stärkung der Forschungsschwerpunkte - Stärkung der translationalen Forschung - Weiterführung und Ausbau der bestehenden Kooperationen - Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses - Absenkung der Aussteigerquote verstetigen - Festigung des Niveaus bzw. Steigerung der Drittmitteleinwerbung - Sicherstellung der Evaluation der Lehre und des Studiums/Profilbildung in der Lehre - praxisnahe und forschungsorientierte Ausbildung der Studierenden - Besetzung von schwerpunktaffinen Professuren. Analog zu den Rahmenzielvereinbarungen der Hochschulen ist für die Zuschüsse an die Medizinischen Fakultäten sowie an die Universitätsklinika die Erhebung eines Konsolidierungsbeitrages von einem Prozent vorgesehen. ¿Das Instrument der Zielvereinbarungen mit der leistungsorientierten Mittelvergabe hat sich im Prinzip auch für die Hochschulmedizin bewährt. Das sieht auch der Wissenschaftsrat so. Insofern sind wir hier auf einem guten Weg zu einer noch stärkeren Profilierung unserer Universitätskliniken und der medizinischen Forschung im Land¿, so Kultusministerin Wolff. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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