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Magdeburg, den 16.02.2011

Finanzielle Unterstützung in Höhe von über 250.000 Euro für die Stadt Alsleben

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 024/11 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 024/11 Magdeburg, den 16. Februar 2011 Finanzielle Unterstützung in Höhe von über 250.000 Euro für die Stadt Alsleben Das Innenministerium bewilligte der Stadt Alsleben im Salzlandkreis mit Bescheid  vom 14.02.2011 eine Liquiditätshilfe in Höhe von 256.500 Euro, um so die Zahlungsfähigkeit der Stadt zu gewährleisten. Die Stadt Alsleben, Mitgliedsgemeinde der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, befindet sich seit mehreren Jahren in einer schwierigen finanziellen Situation, die im Jahr 2009 kurzfristig verbessert werden konnte. Aufgrund der positiven Gewerbesteuereinnahmen, der Umsetzung des Konsolidierungskonzeptes und der vom Innenministerium bewilligten Bedarfszuweisung konnten alle bis dato aufgelaufenen Sollfehlbeträge gedeckt werden. Mit den erhöhten Gewerbesteuereinnahmen stiegen jedoch auch die Steuerkraftmesszahlen, so dass die Stadt nunmehr weniger allgemeine Zuweisungen erhält und gleichzeitig höhere Umlagen an den Landkreis und die Verbandsgemeinde zahlen muss. Dieser Umstand führte dazu, dass der Haushalt der Stadt Alsleben derzeit eine nicht unerhebliche Liquiditätslücke ausweist.  ¿Gegenüber der positiven Entwicklung der Stadt Alsleben im Jahr 2009 hat sich die Lage 2010 drastisch verschärft, so dass die aus den Vorjahren resultierende Erhöhung der Umlagen, die an den Landkreis und die Verbandsgemeinde zu zahlen sind, eine erhebliche Lücke im Haushalt der Stadt verursacht hat¿, erklärte hierzu Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Aus diesem Grund gewährt das Innenministerium der Stadt eine Liquiditätshilfe in Höhe von über einer viertel Million Euro, um so die Zahlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen. Dies ist jedoch mit der Maßgabe verbunden, dass die Stadt Alsleben zukünftig ihre Bemühungen um Haushaltskonsolidierung intensiviert.¿ Hintergrund Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Zuweisungen erhalten. Soweit es die Kassenlage erfordert, kann zur Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten eine Liquiditätshilfe gezahlt werden. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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