: 4
Magdeburg, den 16.02.2011

(OVG LSA) Eilantrag gegen die Entlassung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ohne Erfolg

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/11 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 004/11 Magdeburg, den 16. Februar 2011 (OVG LSA) Eilantrag gegen die Entlassung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ohne Erfolg Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt hatte mit Bescheid vom 14. Juni 2010 den ehemaligen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR aus dem Beamtenverhältnis entlassen und die sofortige Vollziehung der Entlassung angeordnet. Zur Begründung des Entlassungsbescheides hatte der Ministerpräsident ausgeführt, dass der Landesbeauftragte seine Dienstpflichten verletzt habe, weil sich dieser entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung in mehreren, auch öffentlichen Erklärungen im März und April 2010 geweigert hatte, das Amt bis zur Berufung eines Nachfolgers weiter zu führen. Ein gegen die Entlassung gerichteter Eilantrag blieb sowohl vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg als auch vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt erfolglos. Die Gerichte hatten Erklärungen des Landesbeauftragten nach dem 14. Juni 2010, dass er das Amt doch weiter ausüben wolle, als Schutzerklärungen gewertet, um die Folgen der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, insbesondere den Verlust von Dienst- und Versorgungsbezügen zu verhindern (Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 10. Januar 2011, Aktenzeichen 5 B 186/10 MD; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 16. Februar 2011, Aktenzeichen 1 M 9/11). Beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt ist noch ein Beschwerdeverfahren anhängig, welches die Neubesetzung des Amtes des Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit zum Gegenstand hat. In diesem Verfahren wird voraussichtlich bis Ende Februar 2011 eine Entscheidung ergehen. Semmelhaack (Pressesprecher) Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung