Positive Bilanz der Förderung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern: Anzahl der Familien, in denen beide Elternteile arbeitslos sind, verringerte sich um 42 Prozent
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 113/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 113/11 Magdeburg, den 16. Februar 2011 Positive Bilanz der Förderung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern: Anzahl der Familien, in denen beide Elternteile arbeitslos sind, verringerte sich um 42 Prozent Vor einem Jahr unterzeichneten die Landesregierung, die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Landkreistag Sachsen-Anhalt in Magdeburg die bundesweit einmalige ¿Vereinbarung zur gezielten Förderung und Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern¿. Ziel war, dass in den betroffenen rund 4.000 Familien zumindest ein Elternteil ein Beschäftigungsangebot erhält. Heute zogen Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Reiner Haseloff, der Chef der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, Kay Senius, sowie der Stellvertretende Geschäftsführer des Landkreistages, Michael Struckmeier, Bilanz. Danach verringerte sich die Anzahl der Familien, in denen beide Elternteile arbeitslos sind, um etwa 42 Prozent. Waren vor einem Jahr in der Zielgruppe rund 4.000 Partner-Bedarfsgemeinschaften arbeitslos, sind es derzeit nur noch 2.330. Ministerpräsident Böhmer erklärte: ¿Es ist erfreulich, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen Erfolg hatten. Dies zeigt, auch in der Arbeitsmarktpolitik lässt sich mit neuen Ideen viel bewegen. Jetzt kommt es darauf an, die erfolgreiche Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt zu verstetigen und die Arbeitslosenquote im Land weiter zu senken." Minister Dr. Haseloff sagte: ¿Die gemeinsamen Anstrengungen von Land, Arbeitsagentur und Kommunen haben Früchte getragen. Darüber bin ich sehr froh. Jedes Kind muss erleben, dass mindestens ein Elternteil zur Arbeit geht. Denn wir können es uns gesellschaftlich und wirtschaftlich nicht leisten, dass zukünftig eine ganze soziale Gruppe nicht auf dem Arbeitsmarkt ankommt. Armut darf sich nicht vererben. An diesem Ziel wird die Landesregierung auch weiterhin festhalten.¿ Für Kay Senius ist diese Kooperation ein gutes Beispiel, wie die Träger der Grundsicherung eines Landes an einem Strang ziehen können. ¿Arbeit muss auch in diesen Familien wieder zur Normalität werden. Angesichts des anstehenden Fachkräftemangels müssen wir verhindern, dass Kinder aus arbeitslosen Familien später selbst Probleme haben, ins Berufsleben einzusteigen. Unsere gemeinsame Initiative hat dabei sehr deutlich gemacht, dass gerade die intensive Betreuung besonders wichtig ist. Dies gilt im Übrigen auch für alle anderen Langzeitarbeitslosen außerhalb dieses Projektes¿, erklärte der Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit. Um das Ziel zu erreichen, wurden sowohl die Arbeitsmarktinstrumente der Träger der Grundsicherung als auch Maßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt auf die genannte Zielgruppe ausgerichtet. Die Träger der Grundsicherung entwickelten ¿ auch in Abstimmung mit ihren Partnern vor Ort ¿ regionale Umsetzungsstrategien, die auf die ganz speziellen Erfordernisse abgestimmt wurden. So wurden die Familien durch spezialisierte Fallmanager betreut, die ihre sozialen Netzwerke für die besonderen Belange einsetzten. Zusätzlich wurden verstärkt der gemeinsame Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaften sowie die entsprechenden Stellen der Optionslandkreise eingeschaltet. Durch die gezielte Ansprache von Arbeitgebern konnten freie Arbeitsplätze akquiriert werden, die auf die besonderen Belange von arbeitslosen Familien mit Kindern zugeschnitten sind. Zudem wurden die bestehenden Arbeitsmarktprogramme ¿Praktikumsmaßnahmen¿ und ¿Lokales Kapital¿ erweitert und der Personenkreis der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in denen beide Partner keine Arbeit haben, besonders berücksichtigt. ¿Die Optionslandkreise in Sachsen-Anhalt haben die Kooperationsvereinbarung zur gezielten Förderung von Familien als Auftrag und Verpflichtung verstanden, Familien mit Kindern eine Chance zu geben, ihren Lebensunterhalt wieder aus einem Arbeitseinkommen zu decken¿, führte Michael Struckmeier aus. In den bis Ende 2010 bestehenden Optionen Bernburg und Schönebeck (heute: Salzlandkreis), Merseburg-Querfurt (heute: Saalekreis), Zerbst (heute: Landkreis Anhalt-Bitterfeld) und Wernigerode (heute: Landkreis Harz) sind Familien mit Kindern durch 855 Maßnahmen gezielt aktiviert worden. Bis Ende 2010 konnten beispielsweise im Altlandkreis Wernigerode 88 Personen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Zugleich unterstrich Struckmeier die Notwendigkeit, Kinder aus SGB II-Haushalten auch weiterhin zu unterstützen und zu fördern: ¿Das auf Bundesebene diskutierte Bedarfs- und Teilhabepaket kann weitere wichtige Impulse setzen, um die Bildungs- und Lebenschancen für Kinder aus ,armen Familien¿ zu verbessern. Die Landkreise hoffen deshalb im Interesse der Betroffenen auf eine rasche Einigung der Politik.¿ Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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