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Magdeburg, den 22.02.2011

Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis

LWL - Pressemitteilung Nr.: 006/11 LWL - Pressemitteilung Nr.: 006/11 Magdeburg, den 22. Februar 2011 Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis Bei der Landtagswahl am 20. März 2011 kann grundsätzlich nur derjenige wählen, der in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten, die am 35. Tag vor der Wahl, also am 13. Februar 2011, bei der Meldebehörde der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren, dort in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Wahlberechtigten erhalten dann von ihrer Gemeinde spätestens bis zum 27. Februar 2011 eine Wahlbenachrichtigung, auf der auch vermerkt ist, in welchem Wahllokal sie am 20. März 2011 ihre Stimme abgeben können. Die Wählerverzeichnisse werden bei den Gemeinden fünf Tage, und zwar in der Zeit vom 28. Februar bis zum 4. März 2011 während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltungen für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wer bis zum 27. Februar 2011 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und der Auffassung ist, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit der zuständigen Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen, damit eine Nachprüfung erfolgen kann. Ist die Eintragung eines Wahlberechtigten aufgrund eines Versehens unterblieben, sollte er bis zum 4. März 2011 einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Impressum: Geschäftsstelle des Landeswahlleiters Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5183 Fax: (0391) 567-5575 Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de

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Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
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