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Magdeburg, den 25.02.2011

(OVG LSA) Stadt Naumburg darf Wochenmarkt weiter selbst betreiben

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/11 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/11 Magdeburg, den 25. Februar 2011 (OVG LSA) Stadt Naumburg darf Wochenmarkt weiter selbst betreiben Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 17. Februar 2011 die Klage eines privaten Wochenmarktveranstalters abgewiesen, mit der er die sogenannte Festsetzung (Zulassung) eines Wochenmarktes auf dem Naumburger Marktplatz jeweils montags, mittwochs und samstags zu seinen Gunsten erreichen wollte. An diesen Wochentagen veranstaltet bereits die Stadt Naumburg dort seit vielen Jahren einen Wochenmarkt. Bereits 1995 hatte der private Veranstalter bei der Stadt Naumburg die Festsetzung beantragt. Die Stadt lehnte dies 1996 ab, weil sie den Marktplatz nicht zur Verfügung stellen wollte. Das Verwaltungsgericht Halle verpflichtete die Stadt Naumburg 1999 in einem rechtskräftigen Urteil, über den Antrag neu zu entscheiden, weil sie keine Auswahlentscheidung zwischen ihr und dem privaten Konkurrenten getroffen hatte. Im Jahr 2000 lehnte die Stadt erneut die Festsetzung ab mit der Begründung, der Antrag des privaten Veranstalters kollidiere mit dem eigenen Veranstaltungsinteresse. Die Auswahl sei zu ihren Gunsten zu treffen, insbesondere weil sie den Markt mindestens seit Anfang des 20. Jahrhunderts selbst betreibe. Auf eine erneute Klage wurde die Stadt in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005 wiederum zur Neubescheidung des Antrages des Marktveranstalters verpflichtet. Beanstandet wurde, dass die Stadt Naumburg bei der Auswahlentscheidung nicht geprüft hatte, ob der private Veranstalter den Markt besser und wirtschaftlicher betreiben könne als sie selbst. Nachdem der private Veranstalter ein eigenes Marktkonzept vorgelegt hatte, lehnte die Stadt Naumburg die Festsetzung zu dessen Gunsten im Jahr 2006 ein weiteres Mal ab. In der Entscheidung legte die Stadt die Gründe dar, weshalb aus ihrer Sicht ihr eigenes Konzept in vielen Punkten gleich gut, in einzelnen Punkten sogar besser sei als das des privaten Veranstalters. Auf dessen erneute Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht Halle mit Urteil vom 18. Juni 2009 die Stadt Naumburg dazu, den Wochenmarkt zu Gunsten des privaten Veranstalters festzusetzen. Auf die Berufung der Stadt Naumburg hat das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle geändert und die Klage nunmehr abgewiesen. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, dass der von der Stadt zuletzt vorgenommene Qualitätsvergleich keine beachtlichen Beurteilungsfehler aufweise und die jetzt getroffene Auswahlentscheidung insgesamt nicht zu beanstanden sei. Die Stadt habe einen verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum, was die Güte der angebotenen Leistungen betreffe. Bei der Auswahlentscheidung habe die Stadt der historisch gewachsenen Tradition ein erhebliches Gewicht beimessen dürfen (Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts Halle 1 A 123/07 HAL, Aktenzeichen des OVG 2 L 126/09). Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. Semmelhaack (Pressesprecher) Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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