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Magdeburg, den 01.03.2011

Landesregierung beschließt weitere Verwendung von Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR / Moritzburg und Gedenkstätte Marienborn berücksichtigt

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 130/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 130/11 Magdeburg, den 1. März 2011 Landesregierung beschließt weitere Verwendung von Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR / Moritzburg und Gedenkstätte Marienborn berücksichtigt Die Landesregierung hat heute über die weitere Verwendung der dem Land im vergangenen Jahr zugeflossenen Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Mittel) entschieden. Dazu erläuterte Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Von den dem Land im Jahr 2010 zugeflossenen PMO-Mitteln in Höhe von rund 2,3 Mio. EUR wurden bereits 1,9 Mio. EUR für das Lehrerseminar in den Franckeschen Stiftungen in Halle zur Verfügung gestellt. Damit standen aus der Abrechnung für das Jahr 2010 noch PMO-Mittel in Höhe von rund 400.000 EUR für investive bzw. soziale und kulturelle Zwecke zur Verfügung. Diese Mittel sollen schwerpunktmäßig der Stiftung Moritzburg/Lyonel-Feininger-Galerie für dringend erforderliche bauliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Dafür sind 394.000 EUR vorgesehen.¿ Der Minister unterstrich in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Lyonel-Feininger-Galerie als Museum und Ausstellungshaus für die Kunst des 20. Jahrhunderts und der Gegenwart. Die Galerie verfügt über einen der weltweit bedeutendsten Bestände an Druckgrafiken Feiningers sowie über einen reichen Bestand an Druckgrafik aus der Zeit der DDR. Die weiteren verbleibenden Mittel in Höhe von 38.760 EUR sollen zur Sanierung der baulichen Anlagen der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn eingesetzt werden. Die Gedenkstätte Marienborn ist von besonderer Bedeutung für die demokratische Erinnerungskultur und ist die einzige in dieser Form und Größe noch erhaltene Grenzübergangsstelle an der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Hintergrund: Das am 31. Mai 1990 von der Volkskammer der DDR beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien und andere politische Vereinigungen stellte das Vermögen der Parteien und mit ihnen verbundenen Organisationen juristischen Personen und Massenorganisationen der DDR im In- und Ausland unter Treuhänderschaft der Unabhängigen Kommission. Von diesem Zeitpunkt an waren Vermögensänderungen nur noch mit Zustimmung des Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission (UKPV) möglich. Die Verwaltung des Vermögens übernahm die Treuhandanstalt, später die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS). In der Vergangenheit wurden Vermögenswerte insbesondere an die Kommunen übertragen (ehemalige Feriendienstobjekte), weiterhin flossen Mittel in die Kultur- und Forschungsförderung und den Denkmalschutz. Auch die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat Mittel aus dem Parteienvermögen erhalten. Seit 2008 fließt auf Grundlage einer neu geschlossenen Verwaltungsvereinbarung frei werdendes Geld direkt an die neuen Länder, die diese einer gemeinnützigen, investiven Verwendung zuführen. Nach Abschluss der Gerichtsverfahren um den NOVUM-Komplex ist allerdings in nächster Zeit mit größeren Zahlungen nicht mehr zu rechnen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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