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Magdeburg, den 01.03.2011

(LG MD) Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mord in Drakenstedt aus dem Jahr 1993

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 012/11 Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 012/11 Magdeburg, den 1. März 2011 (LG MD) Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mord in Drakenstedt aus dem Jahr 1993 (24 Ks 24/08) ¿ 2. Jugend-Strafkammer Wie heute bekannt wurde hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (www.bundesgerichtshof.de, dort Az. 4 StR 650/10) eine Verurteilung wegen Mordes bestätigt. Mit Urteil der 2. Schwurgerichtskammer vom 6. Mai 2010 (Prozessbeginn  war der 23.11.2009) wurde der im März 1959 geborene Herbert M. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Damit steht rechtskräftig fest, dass der Angeklagte in Drakenstedt im Jahr 1993 einen zur Tatzeit 75 Jahre alten  Rentner ermordet hatte. Der Prozess hatte für Aufsehen gesorgt, da der Angeklagte in einem Vorprozess durch die 1. Strafkammer des Landgerichts am 24.04.2008 bereits einmal freigesprochen worden ist. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hatte der Bundesgerichtshof am 19.03.2009 (Az. 4 Str 516/08) den Freispruch aufgehoben, weshalb das Verfahren im Jahr 2010 neu aufgerollt wurde. Über die gegen die Verurteilung vom 6. Mai 2010 gerichtete Revision des Angeklagten betreffend die Sicherungsverwahrung hat der 4. Strafsenat des BGH noch nicht abschließend entschieden. Hier steht noch eine Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen beim BGH aus, die zu rechtlichen Fragen der Reichweite des Rückwirkungsverbotes nach der europäischen Menschenrechtskonvention Stellung nehmen soll. Unabhängig von dieser Frage ist die Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe rechtskräftig geworden. (Christian Löffler) Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142 Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70 Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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