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Magdeburg, den 02.03.2011

Havariertes Binnenschiff bei Coswig wieder frei

WSPRev LSA - Pressemitteilung Nr.: 002/11 WSPRev LSA - Pressemitteilung Nr.: 002/11 Magdeburg, den 2. März 2011 Havariertes Binnenschiff bei Coswig wieder frei In den Abendstunden des 01.03.2011 wurde das festgefahrene Binnenschiff mit Hilfe eines Schleppers des Wasser- und Schifffahrtsamt Dresden und eines Schubschiffes wieder freigeschleppt. Das Schubschiff befand sich in der Nähe der Unfallstelle, hatte die zu seinem Verband gehörenden Schubleichter abgelegt und sich bei der Schlepphilfe beteiligt. Die Schifffahrt an der Unfallstelle konnte erst in den Morgenstunden teilweise wieder freigegeben werden. Erst nach Abschluss erforderlicher Peilarbeiten kann die komplette Freigabe erfolgen. Nach den bisherigen Erkenntnissen hatte der Schiffsführer die für die Elbe-Tauchtiefenstrecke 4 (Elster bis Saalemündung) gestern bekanntgemachte Fahrrinnentiefe von 2,24 m nicht beachtet und sein Schiff zu tief abgeladen. Der Havarist erhielt ein Weiterfahrverbot und muss jetzt einen Teil seiner Ladung auf ein anderes Binnenschiff umschlagen. Zusätzlich wurde bei der Überprüfung der Papiere festgestellt, dass ein Mitglied der für das Binnenschiff vorgeschriebenen Besatzung nicht über die erforderliche Qualifikation verfügte und jetzt ausgetauscht werden muss. Erst nach Erfüllung der Auflagen kann die Weiterfahrt erfolgen. Wegen der begangenen Verstöße wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - WSPRev LSA - Pressestelle Markgrafenstr. 12 39114 Magdeburg Tel: +49 391 546 2514 Fax: +49 391 546 2522 Mail: wasserschutzpolizei@polizei.sachsen-anhalt.de

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