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Magdeburg, den 03.03.2011

Vorratsdatenspeicherung - Ministerin Kolb: Ermittlungen wegen Kinderpornografie müssen möglich sein

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 010/11 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 010/11 Magdeburg, den 3. März 2011 Vorratsdatenspeicherung - Ministerin Kolb: Ermittlungen wegen Kinderpornografie müssen möglich sein Magdeburg (MJ). ¿Rückläufige Zahlen bei Strafverfahren sind eigentlich eine positive Nachricht. Doch wenn im Bereich Kinderpornografie Täter nicht angeklagt werden können, weil durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung kaum noch Ermittlungen möglich sind, dann muss vor allem die Bundesregierung zwingend handeln¿, kommentiert Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb die am heutigen Donnerstag, dem 3. März 2011, vorgelegte Jahresbilanz der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt. Darin ist aufgeführt, dass bei der Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften bei der Staatsanwaltschaft Halle im Vergleich zum Vorjahr zwei Drittel weniger Verfahren neu eingeleitet worden sind. 355 Verfahren waren es 2010 gegenüber 1.063 im Jahr 2009.  Als vorrangiger Grund für den erheblichen Rückgang wird von Seiten der Staatsanwaltschaft der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung genannt. Justizministerin Kolb: ¿Die Bundesregierung muss endlich eine Lösung für eine verfassungsgemäße Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Gerade im Bereich der Kinderpornografie ist es nicht akzeptabel, dass Straftaten wegen nicht ermittelbarer Daten wie der IP-Adresse eines Internetinhabers nicht verfolgt werden können.¿ Das vom Bundesjustizministerium favorisierte Quick-Freeze-Verfahren, bei dem erst bei Verdacht einer Straftat Kommunikationsdaten ¿eingefroren¿ werden sollen, hält Ministerin Kolb für nicht ausreichend. ¿Wir können die Möglichkeit einer Täter-Ermittlungen nicht davon abhängig machen, welcher Internetprovider gerade welche Daten wie lange speichert. Wir brauchen zur besseren Strafverfolgung zwingend und zügig eine grundsätzliche Regelung per Gesetz.¿ Hintergrund Das Bundesverfassungsgericht hat vor einem Jahr die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig erklärt und die automatisierte sechsmonatige Speicherung untersagt. Die gesetzliche Regelung war 2008 eingeführt worden. Grundsätzlich stellten die Karlsruher Richter in ihrem Urteil die Speicherung von Telekommunikationsdaten zum Zweck der Strafverfolgung jedoch nicht in Frage. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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