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Magdeburg, den 07.03.2011

Bei Verhinderung am Wahltag Briefwahl beantragen

LWL - Pressemitteilung Nr.: 009/11 LWL - Pressemitteilung Nr.: 009/11 Magdeburg, den 7. März 2011 Bei Verhinderung am Wahltag Briefwahl beantragen Wahlberechtigte, die am Tag der Wahl zum Sechsten Landtag von Sachsen-Anhalt, Sonntag, den 20. März 2011, nicht persönlich an der Urnenwahl in einem Wahllokal teilnehmen können, haben die Möglichkeit, bei der Gemeinde, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, die Unterlagen für die Briefwahl schriftlich anzufordern. Am Einfachsten können die Briefwahlunterlagen unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Dort ist ein entsprechender Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines aufgedruckt. Aber auch die Nutzung von Kommunikationsmittel wie zum Beispiel E-Mail, Fax oder das Ausfüllen eines von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Online-Formulars ist bei der Antragstellung möglich. Nur die telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Zur Bearbeitung des Antrages ist es wichtig, dass der Wahlberechtigte vollständige Angaben zu seinem Familiennamen, Vornamen, Anschrift (Hauptwohnung) und Geburtsdatum macht. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse gesandt werden, ist auch diese anzugeben. Wer seinen Antrag persönlich bei der Gemeinde stellt, kann seine Stimme in der Regel auch gleich vor Ort abgeben. Spätester Termin zur Antragstellung ist Freitag, der 18. März 2011, 18 Uhr. Sollte jemand plötzlich erkranken und nicht in der Lage sein, am Wahltag im Wahllokal zu wählen, so kann er eine Person seines Vertrauens schriftlich bis 15 Uhr beauftragen, die Briefwahlunterlagen für sich bei der Gemeindebehörde (nicht im Wahllokal) abzuholen. Briefwähler sollten den Wahlbrief rechtzeitig zur Post geben oder bei der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben. Wahlbriefe werden nur dann berücksichtigt, wenn sie am Wahlsonntag spätestens um 18 Uhr eingegangen sind. Die Wahlbriefe müssen bei Postbeförderung bis spätestens Donnerstag, den 17. März 2011, in die Briefkästen eingeworden werden, um noch rechtzeitig zur Auszählung zu gelangen. Impressum: Geschäftsstelle des Landeswahlleiters Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5183 Fax: (0391) 567-5575 Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de

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Geschäftsstelle des Landeswahlleiters
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5183
Fax: (0391) 567-5575
Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de






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