Verwaltungsmodernisierung: Klare Kosten und feste Budgets - Haushaltsreform bei Gerichten gestartet
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 009/11 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 009/11 Magdeburg, den 2. März 2011 Verwaltungsmodernisierung: Klare Kosten und feste Budgets - Haushaltsreform bei Gerichten gestartet Magdeburg (MJ). Immer mehr Gerichte in Sachsen-Anhalt arbeiten auf Basis einer modernen, transparenten und effizienten Haushaltsführung. Die Zeit der so genannten Kameralistik mit Haushaltstiteln und Soll-/Ist-Beträgen geht dem Ende zu. In den Finanzabteilungen der Justiz hält stattdessen die Kosten- und Leistungsrechnung Einzug. Zudem werden den ersten Gerichten jährliche Budgets zugewiesen, die sich an den realen Kosten für einzelne Justizdienstleistungen orientieren. ¿Sachsen-Anhalt hat sich für die nächsten Jahre eine Schuldenbremse verordnet, der Landeshaushalt soll weiter konsolidiert werden. Um den hohen Anforderungen der Bürger an die Justiz dennoch gerecht zu werden, setzen wir den begonnenen Weg zu einer modernen Haushaltssteuerung fort. Unser Ziel ist dabei, die vorhandenen finanziellen Mittel so effektiv wie möglich einzusetzen¿, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb anlässlich des Erscheinens der Publikation ¿Reform des staatlichen Haushaltswesens - Chancen und Grenzen für die Justiz¿. Kolb: ¿Mit unserer konsequenten Nutzung aller Möglichkeiten, die das Haushaltsrecht in Sachsen-Anhalt einräumt, nehmen wir im Land eine Vorreiterrolle ein.¿ Die Anfänge Das Fachbuch gibt einen Überblick über bisher im Bereich des Justizministeriums gesammelte Erfahrungen. Bereits Ende der 1990er Jahre begannen erste konzeptionelle Arbeiten, um die Justizverwaltung in Sachsen-Anhalt schrittweise zu modernisieren. Anfang 2001 wurden die ersten Dienststellen auf die Kosten-Leistungsrechnung umgestellt. In den Folgejahren wurde das System fortentwickelt und in weiteren Gerichten eingeführt. Im Jahr 2007 startete das Justizministerium an den Amtsgerichten Burg, Gardelegen, Salzwedel und Stendal ein Pilotprojekt. Zum ersten Mal wurde ein Haushalt aufgestellt, der sich ausschließlich an den tatsächlichen Kosten der Justizdienstleistungen orientierte. Diese waren durch die zuvor eingeführte Kosten- und Leistungsrechnung detailliert ermittelt worden - so beispielsweise dazu, wie viel ein Verfahren bei einem Familienstreit kostet bzw. wie viele Sach- und Personalkosten dafür veranschlagt werden müssen. Ausblick Nach den Amtsgerichten im Norden erfolgte zu Jahresbeginn 2010 die Budgetierung der Landgerichte Dessau-Roßlau und Stendal sowie der Amtsgerichte Bitterfeld-Wolfen, Dessau-Roßlau, Köthen, Wittenberg und Zerbst. Nach Abschluss der derzeit laufenden Evaluierung sollen mit Beginn des Doppelhaushalts 2012/13 alle weiteren Amts- und Landgerichte sowie die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt einschließlich des Oberlandesgerichts Naumburg und der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg folgen. In einer späteren Stufe der Reform der Justizverwaltung ist auch eine Umstellung aller Fachgerichte vorgesehen. Justizministerin Kolb: ¿Gerade die Budgetierung trägt dazu bei, die Eigenverantwortung der Gerichte zu stärken. Mit den vorhandenen finanziellen Mitteln kann vor Ort flexibler umgegangen werden. Den spezifischen Rahmenbedingungen der Justiz wie die richterliche Unabhängigkeit und der grundsätzliche Anspruch jedes einzelnen Bürgers, zur Wahrung seiner Rechte Justitias Hilfe zu nutzen, wird bei allen Schritten der Verwaltungsreform ohne Einschränkung Rechnung getragen.¿ Publikation Das Fachbuch ¿Reform des staatlichen Haushaltswesens - Chancen und Grenzen für die Justiz¿ wird als Band 15 in der Reihe ¿Schriften zur angewandten Verwaltungsforschung¿ aufgelegt. Herausgeber der Schriftenreihe ist das An-Institut PubliCConsult - Institut für Verwaltungsmanagement e.V. an der Hochschule Harz. Die Publikation beinhaltet auf 230 Seiten insgesamt 13 Aufsätze, die verschiedene Erfahrungen aus dem Projekt ¿Einführung der Kosten- und Leistungsrechung in der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt¿ beleuchten. Das Buch ist im Fachhandel erhältlich. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de