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Magdeburg, den 10.03.2011

Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin: Ministerpräsidenten beschließen Sonderkonferenz zum Glücksspielstaatsvertrag/ Kompensationsleis-tungen des Bundes sollen auch nach 2013 fließen

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 159/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 159/11 Magdeburg, den 10. März 2011 Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin: Ministerpräsidenten beschließen Sonderkonferenz zum Glücksspielstaatsvertrag/ Kompensationsleis-tungen des Bundes sollen auch nach 2013 fließen Zur dritten Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz Sachsen-Anhalts sind die Regierungschefs der deutschen Bundesländer heute in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund in Berlin zusammengekommen. Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages. Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag gilt seit dem 1. Januar 2008. Er läuft mit Ablauf des vierten Jahres nach seinem Inkrafttreten, also Ende 2011, aus. Drei alternative Entwürfe von Änderungsstaatsverträgen wurden geprüft: erstens ein Modell zur Weiterentwicklung des Monopols bei Lotterien und Sportwetten, zweitens ein Modell zur Öffnung des Sportwettenangebots ohne zahlenmäßige Begrenzung unter Beibehaltung des Lotteriemonopols und drittens eine konzessionierte Öffnung des Sportwettenangebotes im Rahmen einer zeitlich befristeten Experimentierklausel unter Beibehaltung des Lotteriemonopols. Die Ministerpräsidenten haben sich nunmehr für ein Konzessionsmodell zur Regulierung der Sportwetten ausgesprochen, wofür ein Vorschlag zur Ausgestaltung erarbeitet werden soll. Auf einer Sonderkonferenz am 6. April 2011 in Berlin soll der Entwurf eines Änderungsstaatsvertrages abschließend beraten werden, damit das weitere Verfahren zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen werden kann. Dazu erklärte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer: ¿Ich bin zuversichtlich, dass wir die Gespräche erfolgreich abschließen werden und der neue Glücksspielstaatsvertrag planmäßig zum Jahr 2012 in Kraft treten kann. Wir haben die Chefin und Chefs der Staatskanzleien Sachsen-Anhalts, Bayerns und Nordrhein-Westfalens beauftragt, mit der Bundesregierung Gespräche zu führen, in welcher Weise der Bund bereit ist, bezüglich der in der Gesetzgebung des Bundes geregelten Bereiche substantiell an einer Neuordnung des Glücksspielrechts mitzuwirken.¿ Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck : ¿Wir sind uns einig, dass Lotteriemonopol soll erhalten bleiben. Die Regelungen anderer Glücksspielbereiche müssen diesem Ziel entsprechen. Unsere Regulierungsziele sind die Bekämpfung der Spielsucht und die Bekämpfung von Manipulation, Kriminalität und illegalen Angeboten. Die wichtige präventive Arbeit der Sozial-, Sport- und Kulturverbände darf nicht gefährdet werden.¿ Ziel der Gespräche mit dem Bund ist es, vor allem im Bereich des Automatenspiels darauf hinzuwirken, dass sowohl Gewinne wie Verluste im Spiel begrenzt werden. Außerdem haben sich die Ministerpräsidenten mit der Fortführung der Kompensationsleistungen des Bundes nach dem Entflechtungsgesetz nach dem Jahr 2013 beschäftigt. Sie haben sich einvernehmlich für eine Fortführung der Kompensationsleistungen auch nach 2013 ausgesprochen. Sie sind der Auffassung, dass die Kompensationsleistungen für den Aus- und Neubau der Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken sowie für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden erhöht werden sollten. Die Mittel für die Bildungsplanung und den Bereich der Wohnraumförderung sollten zumindest in unveränderter Höhe fortgeführt werden. Die Chefs der Staats- und Senatskanzleien wurden unter der Federführung Sachsen-Anhalts beauftragt, auf dieser Grundlage Verhandlungen mit dem Bund zu führen und bis zur Konferenz der Regierungschefs der Länder am 9. Juni 2011 dazu zu berichten. Hintergrund Kompensationsleistungen: Für die im Rahmen der Föderalismusreform entfallenen Gemeinschaftsaufgaben ¿Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken¿ und ¿Bildungsplanung¿ und der Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und zur sozialen Wohnraumförderung wurden mit dem Entflechtungsgesetz vom 5. September 2006 Kompensationsleistungen des Bundes vereinbart. Diese werden den Ländern aus dem Haushalt des Bundes für die Jahre 2007 bis 2013 jährlich zur Verfügung gestellt. Mit einer Revisionsklausel im Entflechtungsgesetz wurde vereinbart, dass Bund und Länder bis 2013 gemeinsam prüfen, in welcher Höhe im Zeitraum von 2014 bis einschließlich 2019 Beträge des Bundes an die Länder zur Erfüllung dieser Aufgaben fließen sollen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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