Pressemitteilung: 2
Halle (Saale), den 15.03.2011

(LAG LSA) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht Magdeburg, 4 Ga 10/11 Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH hat Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) u. a. zurückgenommen

Mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 10.03.2011 begehrte die Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH, die u. a. den Harz-Berlin-Express und den Harz-Elbe-Express betreibt, die Untersagung von möglichen Arbeitskampfmaßnahmen im Betrieb der Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH, vgl. Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt Nr. 001/11 vom 14. März 2011.

Dieser Antrag ist zwischenzeitlich zurückgenommen worden. Damit erübrigt sich eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Magdeburg.

Böger
Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts und Pressesprecher

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