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Magdeburg, den 16.03.2011

Blutalkoholmessung auch auf polizeiliche Anordnung ? Hövelmann begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 047/11 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 047/11 Magdeburg, den 16. März 2011 Blutalkoholmessung auch auf polizeiliche Anordnung ¿ Hövelmann begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt, dass Blutalkoholuntersuchungen bei Trunkenheitsfahrten auch von der Polizei angeordnet werden dürfen, wenn kein Richter erreichbar ist. ¿Betrunkene Autofahrer werden oft in den Nachtstunden erwischt, wenn der richterliche Eildienst anderweitig gebunden oder nicht erreichbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt klar gemacht: Wer betrunken Auto fährt und damit Menschenleben gefährdet, kann nicht darauf hoffen, dass er um eine Blutprobe herumkommt. Auch wenn die Polizei die Blutentnahme anordnet, kann das Ergebnis vor Gericht verwertet werden¿, sagte Hövelmann. Der Innenminister begrüßte, dass der Gerichtsbeschluss Rechtssicherheit für die eingesetzten Polizeibeamten, aber auch für die Autofahrer schaffe. Die Entscheidung stimme mit den Zielen einer Entschließung der Länderinnenminister aus dem letzten Jahr überein, für die sich auch Sachsen-Anhalt stark gemacht hatte. Hövelmann: ¿Perspektivisch sollten wir dazu kommen, dass auch die Ergebnisse von Atemalkoholmessungen gerichtsverwertbar werden. Solche Messungen sind kein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, sind für die Autofahrer die akzeptablere Lösung und entlasten Gerichte, Polizei und Krankenhäuser. Die Genauigkeit der modernen Messgeräte macht solche Lösungen möglich.¿ Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde veröffentlicht unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-021.html . Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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