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Halle (Saale), den 17.03.2011

NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt unterliegt bei Gericht CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt kann am 18. März 2011 die Wahlkampfveranstaltung in der "Anhalt-Arena" in Dessau-Roßlau abhalten

Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 001/11 Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 001/11 Halle, den 17. März 2011 NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt unterliegt bei Gericht CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt kann am 18. März 2011 die Wahlkampfveranstaltung in der "Anhalt-Arena" in Dessau-Roßlau abhalten Der NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt ist beim Verwaltungsgericht Halle mit einem Antrag gescheitert, der Stadt Dessau-Roßlau im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, dem CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt am 18. März 2011 die Sportstätte ¿Anhalt-Arena¿ für eine Wahlkampfveranstaltung zur Verfügung zu stellen. Mit Beschluss von heute (Aktenzeichen: 6 B 52/11 HAL) hat das Verwaltungsgericht Halle entschieden, dass die Vergabe der ¿Anhalt-Arena¿ an den CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt nicht zu beanstanden ist. Zunächst sollte die Wahlkampfveranstaltung, zu der 800 Teilnehmer erwartet werden, im Technikmuseum ¿Hugo Junkers¿ stattfinden. Wegen sicherheitstechnischer Bedenken können aber im Technikmuseum ¿Hugo Junkers¿ keine Großveranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern durchgeführt werden. Deshalb hat die Stadt Dessau-Roßlau schon im Februar dieses Jahres dem FDP-Landesverband Sachsen-Anhalt für eine Wahlkampfveranstaltung ebenfalls die ¿Anhalt-Arena¿ als Ausweichveranstaltungsort angeboten. Der FDP-Landesverband Sachsen-Anhalt hat jedoch von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Der CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt wollte ebenfalls zunächst im Technikmuseum ¿Hugo Junkers¿ die Wahlkampfveranstaltung durchführen. Die Stadt Dessau-Roßlau stellt wegen sicherheitstechnischer Bedenken nunmehr die ¿Anhalt-Arena¿ als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung. Das Verwaltungsgericht Halle sieht in der Überlassung der ¿Anhalt-Arena¿ an den CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt keine nach dem Parteiengesetz unzulässige Ungleichbehandlung gegenüber anderen Parteien und dem NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt, der im Übrigen auch keine Überlassung des Technikmuseums ¿Hugo Junkers¿ beantragt hatte. Nach der Sportstättensatzung der Stadt Dessau-Roßlau steht die ¿Anhalt-Arena¿ grundsätzlich nicht für politische Veranstaltungen zur Verfügung. Die sicherheitstechnischen Bedenken für Großveranstaltungen im Technikmuseum ¿Hugo Junkers¿ seien aber ¿ so das Verwaltungsgericht Halle - ein sachlicher Grund dafür, die in der Sportstättensatzung festgelegte Zweckbestimmung nunmehr faktisch zu erweitern. Diese Änderung komme in Zukunft auch anderen politischen Parteien zugute. Zwar habe die Stadt Dessau-Roßlau erst kurz vor der am 20. März 2011 stattfindenden Landtagswahl die Zweckbestimmung der ¿Anhalt-Arena¿ geändert, wodurch anderen politischen Parteien rein tatsächlich die Möglichkeit genommen sein dürfte, ebenfalls die Überlassung der ¿Anhalt-Arena¿ für eine auf die Landtagswahl bezogene Parteiveranstaltung zu verlangen. Dies liege aber daran, dass im Hinblick auf sicherheitstechnische Bedenken das Bauordnungsamt der Stadt Dessau-Roßlau erst am 10. Februar 2011 in einer Stellungnahme festgestellt habe, dass im Technikmuseum ¿Hugo Junkers¿ keine Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern stattfinden könnten. Dies lasse erkennen, dass die Änderung der Zweckbestimmung für die ¿Anhalt-Arena¿ nicht etwa deshalb erfolgt sei, um dem CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt oder anderen politischen Parteien einen Vorteil zu verschaffen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle kann der NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt Beschwerde einlegen, über die dann das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg zu entscheiden hat. Dr. Volker Albrecht Pressesprecher Impressum: Verwaltungsgericht Halle Pressestelle Thüringer Straße 16 06112 Halle Tel: (0345) 220-2309 Fax: (0345) 220-2332 Mail: pressestelle@vg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de

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