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Magdeburg, den 18.03.2011

Bundesrat - Justizministerin Kolb: Bei einer Mediation können beide Seiten gewinnen

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 015/11 Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 015/11 Magdeburg, den 18. März 2011 Bundesrat - Justizministerin Kolb: Bei einer Mediation können beide Seiten gewinnen Magdeburg (MJ). Konflikte gehören zum Alltag. Manche enden sogar vor Gericht. Doch nicht immer führt ein Urteil zur Beseitigung der Streitursachen. Ein Konflikt kann auch im Rahmen einer Mediation beigelegt werden. ¿Ich begrüße es, dass die Mediation jetzt eine gesetzliche Verankerung erfährt. Ich hoffe, dass diese Form der Konfliktlösung jetzt noch bekannter wird ¿ vor allem bei rechtsuchenden Bürgern¿, sagt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. Sie befürwortet den Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, der am heutigen Freitag, dem 18. März 2011, im Bundesrat beraten wird. Oft geht es bei Konflikten weniger um eine Rechtsfrage, als vielmehr um unterschiedliche Interessen und Wahrnehmungen. Justizministerin Kolb: ¿Ausgebildete Mediatoren sind in der Lage, die eigentlichen Konfliktpunkte zu erkennen, anzusprechen und gemeinsam mit den Streitenden nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung zu suchen. Dabei geht es nicht um Gewinnen und Verlieren. Beide Parteien sollen sich am Ende eines Konflikts weiter in die Augen sehen können, beide Seiten können gewinnen.¿ Der Gesetzentwurf, der heute im Bundesrat zur Abstimmung steht, bezieht sowohl die gerichtsinterne und die gerichtsnahe, als auch die außergerichtliche Mediation ein. Das Gesetz soll zugleich die EU-Mediationsrichtlinie umsetzen. Die Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf am 12. Januar 2011 verabschiedet. In Sachsen-Anhalt gibt es die gerichtsinterne Mediation seit 2006. Landesweit sind heute 48 Richterinnen und Richter als ausgebildete Mediatoren an 19 Gerichten (Amts- und Landgerichte, Oberlandesgericht sowie Gerichte der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit) tätig. Justizministerin Kolb: ¿Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Chancen einer erfolgreichen Streitschlichtung sehr gut sind. Deutlich mehr als jedes zweite Mediationsverfahren kann positiv abgeschlossen werden.¿ Hintergrund: Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Streitlösung. Die Konfliktparteien werden dabei von einem unabhängigen, speziell geschulten Mediator unterstützt. Ziel ist es, eine schnelle und für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Vorteil gegenüber einer Gerichtsverhandlung: Die Betroffenen können an der Lösung mitwirken und dabei auch Sachverhalte einbringen, die bei einer Gerichtsverhandlung unberücksichtigt bleiben. Anwendbar ist eine Mediation beispielsweise bei Nachbarschafts- oder Mietstreitigkeiten, bei Bauangelegenheiten oder Familienverfahren. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 2 - 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de

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