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Dessau-Roßlau, den 18.03.2011

(lg DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat März 2011:

Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 004/11 Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 004/11 Dessau-Roßlau, den 18. März 2011 (lg DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat März 2011: Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat März 2011: Die 6. Strafkammer hat heute nach nur zwei von ursprünglich vier geplanten Hauptverhandlungstagen gegen eine 28-jährige Frau aus Rumänien wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ihren 27-jährigen Lebensgefährten, der gleichfalls rumänischer Staatsangehöriger ist, hat es zusätzlich des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Strafmaß entspricht einer zuvor zwischen den Verfahrensbeteiligten herbeigeführten Verständigung. Das Gericht hat es aufgrund glaubhafter Geständnisse als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten am 23.06.2010 auf der Bundesautobahn 9 einen Pkw verfolgt und bedrängt, dessen Fahrer unweit der Raststätte Köckern zu einem Halt auf dem Standstreifen genötigt und ihm anschließend Goldschmuck zum Kauf angeboten haben. Als die Frau dem Geschädigten in diesem Zuge die Autoschlüssel wegnahm, kam es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung, bei der das Opfer unter anderem infolge von Schlägen mit einem harten Gegenstand kurzzeitig das Bewusstsein verlor. In dieser Zeit ergriff der Angeklagte die Geldbörse des Geschädigten mit 1.200,- ¿ Bargeld. Dieser versuchte nach Wiedererlangung des Bewusstseins, vom Fahrbahnrand aus andere Fahrzeugführer auf sich aufmerksam zu machen. Der Angeklagte fuhr daraufhin mit seinem Pkw mit hoher Geschwindigkeit auf den Geschädigten zu, der sich nur mit einem Sprung auf die Motorhaube retten konnte, dabei jedoch mehrere Meter mitgeschleift wurde und schließlich auf den Standstreifen fiel, wobei er multiple Prellungen und Schürfwunden erlitt. Einen Tötungsvorsatz des Angeklagten, von dem die Staatsanwaltschaft zunächst ausgegangen war, hat das Gericht nicht als nachgewiesen angesehen. Das Opfer hatte die Täter, die fünf gemeinsame Kinder haben, bei einer Wahllichtbildvorlage kurz nach dem Tatgeschehen identifiziert. Diese konnten aufgrund eines europäischen Haftbefehls im November 2010 festgenommen werden. Frank Straube Pressesprecher Impressum: Landgericht Dessau-Roßlau Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30 Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

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