(OVG LSA) NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt unterliegt auch beim Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/11 Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/11 Magdeburg, den 18. März 2011 (OVG LSA) NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt unterliegt auch beim Oberverwaltungsgericht Der NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt ist auch beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit seiner Beschwerde gescheitert, der Stadt Dessau-Roßlau im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, dem CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt am 18. März 2011 die Sportstätte ¿Anhalt-Arena¿ für eine Wahlkampfveranstaltung zur Verfügung zu stellen. Mit Beschluss vom heutigen Tage (Az: 4 M 48/11) hat das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle im Ergebnis bestätigt: Dabei hat das Gericht offen gelassen, ob sich die von der Stadt Dessau-Roßlau genehmigte Nutzung der ¿Anhalt-Arena¿ als rechtmäßig darstellt. Nach Auffassung des Gerichts steht dem NPD-Landesverband jedenfalls im Hinblick auf die geltend gemachte Gleichbehandlung und Chancengleichheit kein Anspruch darauf zu, dass dem politischen Konkurrenten die Durchführung einer politischen Veranstaltung untersagt wird. Diese Grundsätze sollen vielmehr sicherstellen, dass der Zugang zu gleichen Bedingungen gewährt wird. Dass der NPD-Landesverband selbst eine Wahlkampfveranstaltung in Dessau-Roßlau geplant hat, ist für das Gericht nicht hinreichend erkennbar gewesen. Impressum: Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606-7075 Fax: (0391) 606-7029 Mail: pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
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