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Magdeburg, den 22.03.2011

Einheitsgemeinde Stadt Jerichow erhält finanzielle Unterstützung vom Innenministerium

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 048/11 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 048/11 Magdeburg, den 22. März 2011 Einheitsgemeinde Stadt Jerichow erhält finanzielle Unterstützung vom Innenministerium Das Innenministerium hat der Stadt Jerichow mit Bescheid vom 22. März 2011 eine Zuweisung in Höhe von 1.087.692 Euro gewährt. Die zum 01.01.2010 aus elf Gemeinden und der Stadt Jerichow gebildete Einheitsgemeinde Stadt Jerichow befindet sich derzeit in einer angespannten Haushaltssituation. Diese Situation ist insbesondere auf die in den Verwaltungshaushalt der Einheitsgemeinde eingebrachten Altfehlbeträge von den am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden Redekin und Nielebock zurückzuführen. Mit Hilfe der Zuweisung sollen diese eingebrachten Haushaltsfehlbeträge ausgeglichen werden. Innenminister Holger Hövelmann (SPD): ¿Die Haushaltslage der Einheitsgemeinde Stadt Jerichow ist durch die eingebrachten Altfehlbeträge von am Zusammenschluss beteiligten Gemeinden stark belastet. Um die Einheitsgemeinde beim Ausgleich dieser Altfehlbeträge wirksam zu unterstützen, bewilligt das Innenministerium eine finanzielle Unterstützung in Form der Zuweisung. Die Zuweisung ist jedoch mit der Maßgabe verbunden, dass sich die Einheitsgemeinde Stadt Jerichow auch zukünftig um Haushaltskonsolidierung bemüht und somit alle Einspar- und Einnahmemöglichkeiten voll ausschöpft.¿ In der Vergangenheit erhielt die ehemals selbständige Gemeinde Redekin bereits Liquiditätshilfen in Höhe von insgesamt 930.349 Euro. Da Liquiditätshilfen grundsätzlich rückzahlpflichtig sind bzw. im Fall späterer Bedarfszuweisungen angerechnet werden, verbleibt nach Anrechnung der gezahlten Liquiditätshilfen für die Einheitsgemeinde ein Auszahlungsbetrag in Höhe von 157.343 Euro. Hintergrund Bedarfszuweisung Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112  Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

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