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Magdeburg, den 28.03.2011

(VG MD) Klage auf Ausgleichsleistungen der Rechtsnachfolger nach Otto (II.) von Bismarck

Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 001/11 Verwaltungsgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 001/11 Magdeburg, den 29. März 2011 (VG MD) Klage auf Ausgleichsleistungen der Rechtsnachfolger nach Otto (II.) von Bismarck Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat der auf Gewährung von Ausgleichsleistungen und ¿ soweit möglich ¿ Rückgabe der beweglichen Gegenstände gerichteten Klage der Rechtsnachfolger nach Otto (II.) von Bismarck mit Urteil vom 29.03.2011 stattgegeben. Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss von Ausgleichsleistungen nicht vorliegen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.09.2009 zur Auslegung der ¿Unwürdigkeitsklausel¿ des Ausgleichsleistungsgesetzes hat das Gericht ein ¿erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems¿ durch Otto (II.) von Bismarck verneint. Eine entsprechende Indizwirkung ergebe sich insbesondere nicht aus der Stellung als Gesandter I. Klasse und damit Stellvertreter des Botschafters an der Deutschen Botschaft in Rom ab dem Jahr 1940. Eine erforderliche individuelle Belastung des von Bismarck hat das Gericht nicht feststellen können. Soweit von Bismarck dem System genützt habe, indem er den großen Namen seines Großvaters, des Reichsgründers und ersten Reichskanzlers Otto I. von Bismarck in das NS-System eingebracht habe, könne dies zumindest nicht als ¿erhebliches Fördern¿ bewertet werden. Die Nichtzulassung der Revision kann durch die Beschwerde angefochten werden. Aktenzeichen: 5 A 6/11 MD Zieger, Christoph (stellv. Pressesprecher) Impressum: Verwaltungsgericht Magdeburg Pressestelle Breiter Weg 203 - 206 39104 Magdeburg Tel: (0391) 606 - 7062 Fax: (0391) 606 - 7032 Mail: pressestelle@vg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

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