Innenministerium bewilligt der Stadt Wanzleben-Börde Zuweisung in Höhe von über 180.000 Euro
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 054/11 Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 054/11 Magdeburg, den 31. März 2011 Innenministerium bewilligt der Stadt Wanzleben-Börde Zuweisung in Höhe von über 180.000 Euro Mit Bescheid vom 30. März 2011 gewährte das Innenministerium der Stadt Wanzleben-Börde im Landkreis Börde eine Bedarfszuweisung in Höhe von 185.200 Euro. Der Zuweisungsbetrag dient dem Ausgleich der bis 2009 aufgelaufenen Haushaltsfehlbeträge des Verwaltungshaushaltes. Zum 01.01.2010 wurde die Einheitsgemeinde Stadt Wanzleben-Börde gebildet. Am freiwilligen Zusammenschluss waren sieben Gemeinden sowie die Städte Seehausen und Wanzleben beteiligt. Derzeitig befindet sich die Einheitsgemeinde in einer schwierigen Haushaltssituation, die sich durch die Altfehlbeträge mehrerer am Zusammenschluss beteiligter Gemeinden verschärft. ¿Die Einheitsgemeinde Wanzleben-Börde weist derzeit eine defizitäre Haushaltslage auf, die auch auf die Altfehlbeträge mehrerer am freiwilligen Zusammenschluss beteiligten Gemeinden zurückzuführen ist. Da die Einheitsgemeinde jedoch nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, um diese aufgelaufenen Fehlbeträge auszugleichen, unterstützt sie das Land finanziell¿, erläuterte Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Angesichts der schwierigen Haushaltssituation ist es jedoch zwingend erforderlich, dass die Einheitsgemeinde ihre Bemühungen um Konsolidierung des Haushalts verstärkt und insbesondere der Vermeidung neuer Fehlbeträge oberste Priorität eingeräumt.¿ Hintergrund Bedarfszuweisung Gemäß § 17 Finanzausgleichsgesetz können Kommunen aus Mitteln des Ausgleichsstocks zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Bedarfszuweisungen erhalten. Dies betrifft insbesondere den Ausgleich von Haushaltsfehlbeträgen. Impressum: Verantwortlich: Martin Krems Pressestelle Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni 39112 Magdeburg Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517 Fax: (0391) 567-5520 Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
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